FĂŒr sĂ€mtliche RĂ€ume gilt folgender Umfang der Arbeiten:
Fachgerechtes Abkleben und Sauberhalten von: Fenstern, Fensterrahmen, FensterbĂ€nken, TĂŒren und Decken vor Beginn bzw. wĂ€hrend der Arbeiten.
Fachgerechtes Streichen der WĂ€nde und der Decken (voll deckend, ganzflĂ€chig fleckenlos) mit verarbeitungsfertiger, abgetönter Wand- und Deckenfarbe fĂŒr den Innenbereich.
Die Farbe wird durch den Auftraggeber gestellt.
Die Farbe wird durch den Auftraggeber gestellt.
Fachgerechte Entsorgung der Folien und sonstigen Abdeckmaterialien und Entfernen von allen durch die Arbeiten verursachten Verschmutzungen. Das Objekt wird nach Arbeitsabschluss besenrein verlassen.
Die m2 âAngabe 164 qm bezieht sich nur auf die DIN RaumgröĂe und bezeichnen nicht die zu streichende WandflĂ€che. Die WandflĂ€che wird mit ca. 350 qm geschĂ€tzt. Die Raumhöhe betrĂ€gt vorwiegend 2,70 m.
Die m2 âAngabe 164 qm bezieht sich nur auf die DIN RaumgröĂe und bezeichnen nicht die zu streichende WandflĂ€che. Die WandflĂ€che wird mit ca. 350 qm geschĂ€tzt. Die Raumhöhe betrĂ€gt vorwiegend 2,70 m.
ZusĂ€tzlich mĂŒssen ca. 70 qm Holzdecke (Brettstapel) weiĂ lasiert werden (Deckenhöhe ca. 2,70m).
Sonstige Bedingungen:
Die notwendige Farbe wird durch den Auftraggeber gestellt.
SĂ€mtliches weiteres Material (wie Abdeckmaterialien, Pinsel, Rollen usw.) und Werkzeug wird durch den Auftragnehmer gestellt und ist im Auktionspreis eingeschlossen.
Im Preis enthalten sind neben den genannten Arbeiten auch die Lohnkosten, An- und Abfahrt (auch zur Besichtigung) und evtl. sonstige Nebenkosten. Das abzuschlieĂende Angebot ist ein nicht verhandelbarer Festpreis incl. gesetzlicher MwSt.
Alle Arbeiten sind unter Zugrundelegung der VOB und der einschlĂ€gigen DIN-Vorschriften auszufĂŒhren. AusfĂŒhrungen erfolgen nach einschlĂ€gigen Regeln des deutschen Handwerks sowie den zutreffenden Normen. GewĂ€hrleistung nach gesetzlichen Vorschriften und VOB.
Eine vorherige Besichtigung der RÀume ist nach Absprache möglich!
Der Auftrag muss nach Termin-Absprache vorzugsweise Mitte November erledigt werden, spÀtestens jedoch bis Ende November.
Die Arbeiten werden vom Auftraggeber abgenommen. Die ausfĂŒhrende Fachkraft ist bei der Abnahme anwesend. Sollte der Auftraggeber MĂ€ngel entdecken, die im Rahmen der hier vereinbarten Arbeiten liegen, mĂŒssen diese nach dessen Vorstellungen ohne weitere Berechnung unverzĂŒglich, spaetestens jedoch innerhalb einer Woche nachgebessert werden.
Bezahlung erfolgt nach Abnahme der Arbeiten und Rechnungsstellung (mit ausgewiesener MwSt) durch Barzahlung oder Ăberweisung.