Willkommen in meiner Auktion
In dieser Auktion geht es um die Renovierung meines Wohnzimmers.
Das Wohnzimmer hat die Maße
12,74m² x 9,10m²x 12,74 m²
Es sind zwei Türen im Wohnzimmer verbaut, es sind also 1,98m² und 1,64m² abzuziehen.
Dieses ergibt die gesamt Quadratmeterfläche von 30,96m² die zu tapezieren sind.
Mein Wohnzimmer hat nicht nur 3 Wände *g* aber eine Wand ist komplett Balkonwand, braucht also nicht tapeziert zu werden.
In dieser Auktion geht es darum,
Tapezieren
Da wir Deckentäfelung an der Decke haben, sollten Sie evtl. vor Ort besichtigen und sehen ob die Tapete entfernt werden muss oder kann.
Die Tapeten sollten in einem hellen Gelbton sein.
Wichtig in dieser Auktion ist, sauberes Arbeiten!!! Wir stellen die Möbel in die Mitte oder räumen das Wohnzimmer aus, bedenken Sie es ist ein Durchgangszimmer zu unserer Küche. Es sollte also möglich sein, dort noch Reinzukommen. Im Wohnzimmer steht eine große Pflanze, diese kann zwar ca. 50-60cm von der Wand gerückt werden, aber nicht weiter da diese an der Decke rankt.
Die Arbeiten können in der Woche 04.05.2005 - 10.05.2005 erfolgen.
Es wird eine Rechnung inkl. ausgewiesener MwSt erwartet. Die Arbeiten sollten innerhalb von einem Tag erledigt sein. Dieses kann natürlich auch am Wochenende sein.
Wichtig!!! In der Rechnung sind Arbeitslohn und Material getrennt aufzuführen. Zwecks Vorlage beim Finanzamt Wichtig!!!
Bieten Sie also nur wenn Sie alles gelesen, verstanden haben und erfüllen können.
Wir werden nach und nach unsere Wohnung renovieren, es kann also mit Folgeaufträgen gerechnet werden.
Wenn Sie eine Besichtigung machen wollen, bitte ich darum sich auf abends einzurichten, da aus beruflichen Gründen, es tagsüber schlecht möglich ist.
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Bezahlt wird per Überweisung und zwar aus diesem Grund. Das Geld wird innerhalb von 7 Tagen überwiesen.
Privathaushalte können haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einer Höhe von EUR 600,00 jährlich von der Steuer absetzen. Dies trifft auch für Malerarbeiten zu, wenn sie der Erhaltung oder Verschönerung der eigenen vier Wände dienen. Hier kann man bis zu 20% des reinen Dienstleistungsanteils (nur Lohnkostenanteil ohne Material) bei der Einkommensteuer abziehen. Vorraussetzung ist natürlich die Vorlage einer Rechnung und der Nachweis der bargeldlosen Bezahlung an den Dienstleistungsbetrieb (Kontoauszug oder Zahlungsnachweis der Bank muss vorliegen). Wichtig ist, dass zumindest in der Rechnungs-Endsumme der Wert der Dienstleistung getrennt vom verbrauchten Material angegeben wird.
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