Abriß von 4 Kachelöfen und einem Kohlebadeofen
In einer Leerwohnung im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses sind die angeführten Öfen vorsichtig
und unter möglichst geringen Staubentwicklung abzubrechen, abzutragen und als Schutt abzufahren.
Die Holzfußböden sind vor Beginn der Arbeiten durch Folie und Abdeckpappen ausreichend gegen Be-
schädigungen u. Verschmutzungen zu schützen.
Entsorgungsgebühren und die anschließende Reinigung (Naßreinigung) des Treppenhauses sind in die
fertige Leistung einzurechnen.
Es handelt sich um folgende Ofengrößen:
2 Stück 0,55 x 1,00 x 1,80 m hoch
2 Stück 0,55 x 0,90 x 1,80 m hoch
1 Stück Kohlebadeofen einschl. Anschlußrohr.
Die Arbeiten müssen entweder ab 05.12. oder 16.12.2005 beginnen und innerhalb von 3 Werktagen
abgeschlossen sein.
Angebotsabgabefrist endet am 28.10.2005
Zahlung erfolgt innerhalb von einer Woche nach Rechnungseingang durch Überweisung auf ein Firmen-
konto. |