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Kategorie: Service & Dienstleistungen, Entsorgung & Entrümpelung |
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| Frankfurt:Keller v ehem. Anwaltskanzlei entrümpeln/entsorgen | Auftragsnummer: 13455 |
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| Aktuelles Gebot: |
300,00 EUR inkl. MwSt. |
| Aktuelle Ersparnis: |
0% |
| Startpreis: |
300,00 EUR inkl. MwSt. |
| Eingestellt am: |
14.02.2005 15:55:47 |
| Auktionsende: |
Auktion beendet |
| Wer darf bieten: |
Silber, Gold, Titan |
| Arbeitszeitraum: |
nach Vereinbarung |
| Kosten für Anfahrt übernimmt: |
Auftragnehmer |
| Wer stellt Material: |
Auftragnehmer |
| Besucher: |
684 |
| Gebote: |
0 |
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| Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für diese Auktion |
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| Auftragsbeschreibung |
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| Der Keller einer ehemaligen Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main / Sachsenhausen muss geleert werden. Es handelt sich hierbei hauptsächlich um alte Büromöbel, alte Computerdrucker, daneben aber auch um ein paar Haushaltsgegenstände wie z.B. Bilder, Körbe etc. Insgesamt handelt es sich um ca. acht Kubikmeter. Schwerstes Stück ist ein massiver Eiche - Schreibtisch, den man kaum zu zweit tragen kann. Es empfiehlt sich deshalb, mit mindestens drei Personen zu kommen.
Der Keller müsste entleert und der Sperrmüll abtransportiert und entsorgt werden. Mir ist es dabei egal, ob Sie die Möbel teilweise verkaufen, ob Sie das Material als Brennholz verwenden oder ob Sie es einer Verwertung auf der Mülldeponie zuführen. Es muss aber eine ordnungsgemäße Entsorgung zugesichert sein, für die Sie persönlich haften. Deshalb benötige ich eine Kopie Ihres Ausweises oder Ihrer Gewerbeanmeldung.
Der Keller befindet sich in einem 50er-Jahre Haus und ist über eine beleuchtete Treppe gut zu erreichen. Die Parkmöglichkeiten vor dem Haus sind sehr schlecht.
Der ersteigerte Preis ist der inklusiv Preis, das bedeutet, dass er Transport, Mehrwertsteuer, Anfahrt, Auslagen, Entsorgung, Versicherungen etc. einschließt und dass ich sonst keine weiteren Kosten tragen werde. Die Haftung des Auftraggebers wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ich benötige eine ordnungsgemäße Rechnung und zahle nach erfolgter Arbeit per Überweisung. Sollte Ihrerseits eine Barzahlung am Ende der Auftragserledigung gewünscht sein, so setzt dies jedenfalls eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung vorab voraus.
Als Termin können Sie sich einen Werktag innerhalb von zehn Tagen nach Zuschlag aussuchen. |
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Wie biete ich? |
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| Fragen und Antworten |
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