Sie bieten hier auf einen m²-Balkonfläche umgerechneten Angebotspreis für 4 Balkonanlagen wobei der Ausführende die Möglichkeit hat, die nicht in diesem Angebot enthaltenen 2 Spindeltreppen (Außendurchmesser 1,80m) inkl. Statik, für je ca. 14.000,00 € brutto mit beauftragt zu bekommen.
Der Angebotspreis versteht sich Brutto, d.h. einschließlich 16% Mehrwertsteuer.
Die Montage der Anlagen ist für den Zeitraum Februar 2006 bis spätestens 10.03.2006 vorgesehen. Die Fertigung und Anlieferung kann bereits vorher erfolgen.
An einem Mehrfamilienhaus in Magdeburg sind insgesamt 4 Balkonanlagen und 2 Fluchtwegspindeltreppen in jeweils unterschiedlichen Geometrien bestehend aus feuerverzinktem Profilstahl als vorgesetzte Konstruktionen zu errichten. Insgesamt betrifft der Auftragsumfang die Erstellung von rund 155 m² Balkonflächen auf 20 Balkonebenen einschließlich der Wandanschlüsse, Balkonaustrittsabdeckungen und Brüstungen. Alle Brüstungen sind mit einer Fertigbrüstungshöhe von 1,10m auszubilden sowie handelt es sich insgesamt um rund 135 m Brüstung. Die jeweilige Höhe von OK-Gelände bis OK letzte Ebene beträgt ca. 15 m. Jede Balkonanlage besitzt 4 Ebenen. Die Entwässerung jeder Ebene erfolgt durch Schrägstellung jeder Plattform über die Vorderkante des leicht abgekanteten Alu-Quintett-Blechs, welcher der Balkonbelag ist. Die Befestigungen sowie die gesamten Stützen- und Rahmenkonstruktionen erfolgen nach der ebenfalls vom Ausführenden zu erstellenden kompletten Statik.
Die Balkonanlage Nr.1 hat die rechteckigen Abmessungen von 3,80m x 1,75m.
Die Balkonanlage Nr.2 hat die rechteckigen Abmessungen von 4,50m x 1,75m.
Die Balkonanlage Nr.3 ist eine Doppelanlage und besteht aus zwei direkt nebeneinander angeordneten rechteckigen Balkonflächen je Etage der Abmessungen jeweils von 3,80m x 1,75m. Je Ebene ist mittig vor den Balkonflächen die Spindeltreppe Nr.1 mit Austrittspodest und zwei Brüstungstüren angeordnet.
Die Balkonanlage Nr.4 hat eine mehreckige und an vier Seiten unterschiedlich winklige Ausführung, da diese in eine bauseits vorhandene Gebäudeecke einbindet. Die jeweilige Balkonfläche soll 10,50m² betragen. Je Ebene ist an der rechteckigen Balkonaußenseite direkt die Spindeltreppe Nr.2 angeordnet. Der Fluchtweg über die Spindeltreppe selbst führt daher direkt viertelkreismäßig über jede Balkonebene.
Die Streifenfundamente für die Balkongründungen werden bauseits nach den Lastvorgaben der Balkonstatik erstellt.
Der Ausführende hat alle Bauleistungen seines Fachgewerkes entsprechend der geltenden bautechnischen Normen und Grundlagen zu erbringen. Er erhält als Baugrundlagen in Kopie die allgemeine Baubeschreibung, die Baugenehmigung, die Architekturpläne Grundrisse, Ansichten und Schnitte sowie Fotos als Beispielausführungen anderer Balkone.
Der Ausführende hat folgende maßgeblichen Werkleistungen zur erbringen, wobei auf die erforderlichen und zur Bauausführung gehörenden Nebenarbeiten nicht im Einzelnen eingegangen wird:
1.
verantwortliches Istaufmaß aller bestehenden Bauwerke und späteren Anschlussbauteile einschließlich der Aufnahme aller örtlichen Gegebenheiten
2.
verantwortliche Ausführungs- und Werksplanung aller Bauteile einschließlich Statik bestehend aus Bemessungsstatik, Positionsplänen und genehmigungsreifer Bauvorlage; Sollten Nacharbeiten an den Planungsleistungen aufgrund des Prüfstatikers oder Baugenehmigungsbehörde nötig werden, so hat der Auftragnehmer alle Leistungen vorzunehmen, um sein Bauwerk genehmigt herstellen zu können.
3.
rechtzeitige Vorfertigung aller Bauteile einschließlich sämtlichen Antransport zum Montageort
4.
Montage der Konstruktionen mit rechtzeitiger Organisation aller vom Auftragnehmer benötigten Nebenleistungen wie z.B. Baustelleneinrichtung, Gerüstgestellung, Kranmontage, etc. Die Krangestellung soll derzeit aufgrund der noch vom Auftraggeber zu klärenden Aufstellmöglichkeiten preislich nicht kalkuliert werden und ist nicht im Angebotspreis des Ausführenden enthalten.
5.
die Sicherung und der Schutz aller betroffenen Vorgewerke sowie die Sicherung des eigenen Gewerks bis zur förmlichen Gesamtabnahme
Für die gesamte Bauleistung wird ein VOB-Bauvertrag geschlossen. Eine noch zu vereinbarende erste Teilzahlung erfolgt nach Erhalt der Genehmigungsstatik. Hinsichtlich der Zahlung von weiteren Abschlägen wird vorgeschlagen, dass die Produktion und Anlieferung von jeder Balkonanlage oder auch Teilen von mindestens jeweils 50% hiervon auf der Baustelle vor Montage zu 2/3-teln abgerechnet und sofort bezahlt wird. Hiernach können je Montagefortschritt weitere Abschläge gefordert werden. Gleiches gilt für den Fall der zusätzlichen Ausführung der Spindeltreppen. |