Sie bieten hier auf einen m²-Balkonfläche umgerechneten Angebotspreis für 14 Balkonanlagen inkl. Statik mit jeweils 3 Ebenen. Der Angebotspreis versteht sich Brutto, d.h. inkl. 16% Mehrwertsteuer.
Die Montage der Anlagen ist für den Zeitraum März 2006 bis April 2006 vorgesehen. Die Fertigung und Anlieferung kann bereits vorher erfolgen.
An 3 Mehrfamilienhäusern in Halle/Saale sind insgesamt 14 Balkonanlagen in jeweils gleichen Geometrien bestehend aus feuerverzinktem Profilstahl als vorgesetzte Konstruktionen zu errichten. Insgesamt sollen rund 252 m² Balkonflächen auf 42 Balkonebenen mit den erforderlichen Wandanschlussverblechungen und Balkonaustrittsabdeckungen entstehen. Alle Brüstungen sind mit einer Fertigbrüstungshöhe von 0,90m auszubilden sowie handelt es sich insgesamt um rund 294 m Brüstung. Die jeweilige Höhe von OK-Gelände bis OK letzte Ebene beträgt ca. 6,50 m. Jede Balkonanlage besitzt 3 Ebenen. Die Entwässerung jeder Ebene erfolgt durch Schrägstellung jeder Plattform über die an der Vorderkante des leicht abgekanteten Alu-Quintett-Blechs (Balkonbelag) befindliche Kastenrinne. Diese entwässert sich über ein Zink-Blechrohr, welches unten frei in ein Kiesbett ausläuft. Die Befestigungen sowie die gesamten Stützen- und Rahmenkonstruktionen erfolgen nach der ebenfalls vom Ausführenden zu erstellenden kompletten Statik.
Die Balkonanlagen haben die rechteckigen Abmessungen von ca. 4,00m x 1,50m.
Die Streifenfundamente für die Balkongründungen werden bauseits nach den Lastvorgaben der Balkonstatik erstellt.
Der Ausführende hat alle Bauleistungen seines Fachgewerkes entsprechend der geltenden bautechnischen Normen und Grundlagen zu erbringen. Er erhält als Baugrundlagen in Kopie die allgemeine Baubeschreibung, die Baugenehmigung, die Architekturpläne Grundrisse, Ansichten und Schnitte sowie Fotos als Beispielausführungen anderer Balkone.
Der Ausführende hat folgende maßgeblichen Werkleistungen zur erbringen, wobei auf die erforderlichen und zur Bauausführung gehörenden Nebenarbeiten nicht im Einzelnen eingegangen wird:
1.
verantwortliches Istaufmaß aller bestehenden Bauwerke und späteren Anschlussbauteile einschließlich der Aufnahme aller örtlichen Gegebenheiten
2.
verantwortliche Ausführungs- und Werksplanung aller Bauteile einschließlich Statik bestehend aus Bemessungsstatik, Positionsplänen und genehmigungsreifer Bauvorlage; Sollten Nacharbeiten an den Planungsleistungen aufgrund des Prüfstatikers oder Baugenehmigungsbehörde nötig werden, so hat der Auftragnehmer alle Leistungen vorzunehmen, um sein Bauwerk genehmigt herstellen zu können.
3.
rechtzeitige Vorfertigung aller Bauteile einschließlich sämtlichen Antransport zum Montageort
4.
Montage der Konstruktionen mit rechtzeitiger Organisation aller vom Auftragnehmer benötigten Nebenleistungen wie z.B. Baustelleneinrichtung, Gerüstgestellung, Kranmontage, etc. Die Krangestellung soll derzeit aufgrund der noch vom Auftraggeber zu klärenden Aufstellmöglichkeiten preislich nicht kalkuliert werden und ist nicht im Angebotspreis des Ausführenden enthalten.
5.
die Sicherung und der Schutz aller betroffenen Vorgewerke sowie die Sicherung des eigenen Gewerks bis zur förmlichen Gesamtabnahme
Für die gesamte Bauleistung wird ein VOB-Bauvertrag geschlossen. Eine noch zu vereinbarende erste Teilzahlung erfolgt nach Erhalt der Genehmigungsstatik. Hinsichtlich der Zahlung von weiteren Abschlägen wird vorgeschlagen, dass die Produktion und Anlieferung von jeder Balkonanlage oder auch Teilen von mindestens jeweils 50% hiervon auf der Baustelle vor Montage zu 2/3-teln abgerechnet und sofort bezahlt wird. Hiernach können je Montagefortschritt weitere Abschläge gefordert werden. |