Vergebe folgende Malerleistungen Fassade
Objektstandort: Leipzig- Lindenau, Aurelienstr. 1 Eckhaus
FARBE & GRUNDIERUNG WIRD GESTELLT!!!
1. NUR EG Bereich 3 Seitig L ca. 23m, B= ca. 2x 13m H= ca. 3m abzgl. Fenster & Sockelfensterleibungen und ca. 2-3m² Eingangsbereich (nicht das ganze Haus)
- am Natursteinsockel nur die Fensterleibungen
- die 5 Bänder in dunklere Farbe (Sockeloberkante, Fensterunterkante, Fensteroberkante, Absatz EG/1.Og und das Band darüber ca. 70cm unter dem Fenster des 1. OG.
- Zwischen den Bändern die hellere Farbe
- Sandstein Kapillare an den Fenster etc. werden nicht gestrichen!!!
- Torpfosten am Eingang im Hof links ca. 2,2m und rechts ca. 2m hoch sind wie unten beschrieben zu bearbeiten.
2. Leistungsbeschreibung(betr. nur den festgelegten Bereich EG):
- Fachgerechtes ausbessern der Fassade, nach den Standards für Malerleistungen DIN- Fassade, Graffittischutzbeschichtung.
- Entfernen von evtl. vorhanden nicht mehr benötigten Nägel, Schrauben und Kabel etc.
- Fassadenschäden durch Ausspachteln ausbessern (Material stellt AN)
- teils an den Kannten kleinere Ausbrüche
- Löcher etc. schließen
- Am Eingansbereich / Torpfosten (ohne Tor) etwas mehr Material im Sockelbereich notwendig, da dort Oberfläche verwittert ist, gleiches am Kopf der linken Einganssäule.
- Vorreinigung der Fassade soweit notwendig
- 1 Grundieranstrich
- 2 Deckanstriche (Farbe die gestellt wird ist hochwertige Antigrafittifarbe
- Für alle Nebenarbeiten wie Abkleben, Entfernen von Verunreinigungen (Spritzer etc.) die durch den AN zustande kamen, sowie Materialbeschaffungen außer Farbe & Grundierung, Gerüst oder Leiter etc. ist der AN selbst verantwortlich und hat dieses auf eigene Kosten zu stellen / beschaffen.
3. Der Auftrag beinhaltet, daß durch den AN alle anfallenden Nebenarbeiten, die für die Ausführung der Leistungen erforderlich sind, durch den AN im Rahmen des Pauschalpreises erbracht werden.
Leistungen und Aufwendungen, die nach den technischen Vorschriften oder der gewerblichen Verkehrssitte zu der geforderten Leistung gehörten, werden nicht besonders aufgeführt.
Der AN hat sich vor der Auftragsannahme umfassend über die Baustelle informiert und hierauf die vom AG benannten Angaben / Massen / Aufgabenstellung geprüft. Sofern der AG keine detaillierten Ausführungsunterlagen dem AN übertragen hat, hat dieser die Planung / Projektierung zur fachgerechte Ausführung im Rahmen des Pauschalauftrages selbst zu erbringen.
4. Ausführungszeit
Mit den Ausführungen ist zu beginnen: innerhalb 10 Tagen nach Zuschlag der Auktion. Die Arbeiten sind vollumfänglich zu beenden spätestens 20 Tage nach Auktionsende.
Unterbrechungen der Arbeit durch behördliche Anordnungen, höhere Gewalt und sonstige, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Ursachen, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
Der AG ist berechtigt, weitere Unternehmen auf Kosten des AN bei Überschreitung der Fertigstellungstermine um mehr als 20 % der Planzeit oder maximal 10 Arbeitstag mit der Fertigstellung der Leistungen zu beauftragen.
5. Vertragsstrafen
Die Vertragsstrafe beträgt für jeden Werktag nach der Fertigstellungsfrist 0,2 % der Abrechnungssumme des AN.
Sie ist in der Gesamthöhe auf 10 % der Abrechnungssumme begrenzt.
Die Zahlung der Vertragsstrafe entbindet den AN nicht von der Bezahlung eines darüber hinausgehenden Schadens und von seinen sonstigen Erfüllungspflichten.
6. Abnahme (VOB/B § 12)
Die Abnahme erfolgt förmlich durch Niederschrift. Der AN hat die Fertigstellung aller Leistungen und Teilleistungen, die einer Abnahme bedürfen, schriftlich anzuzeigen.
Die Gesamtabnahme durch den AG wird erst mit dessen schriftlicher Bestätigung gültig.
7. Preis & Bezahlungen
Der Ersteigerungspreis ist ein Pauschalfestpreis inkl. aller Nebenleistung und MwSt.
Die Bezahlung wird nach vollständiger fachgerechter Fertigstellung der Arbeiten wie folgt fällig:
Mit 4% Skonto direkt nach Abnahme oder innerhalb 15 Tage netto.
8. Pflichten des AG
Der AG ist verpflichtet für alle gesetzlichen Forderungen, Sicherheitsanforderungen, Baustellenabsicherung, Genehmigungen, Abfallentsorgung etc. selbst auf eigene Kosten zusorgen. Der AG versichert rechtmäßig die Einnahmen zu versteuern und MwSt, abzuführen, sowie ausschließlich steuerlich und gesetzlich legitimiertes Personal einzusetzen.
Des weiteren versichert der AN, dass er für die auszuführenden Arbeiten fachlich quallifiziert ist und stellt nach Fertigstelung, eine Fachunternehmererklärung aus die die fachgerechte Arbeit bestätigt..
9. Mit dem Gebot erhalten alle aufgeführten Vereinbahrunugen Gültigkeit und sind Vertragsbestandteil zwischen AG (Auftraggeber) und AN (Auftragnehmer).
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