|
60qm-Wohnung für Übergabe vorbereiten, Decken streichen, Tapeten entfernen und ggf. Türrahmen streichen
Um unsere Wohnung nach dem Auszug übergeben zu können, müssen die Decken gestrichen, die Tapeten entfernt werden und ggf. die Türrahmen neu gestrichen werden. (Abnahme durch eine Wohnungsgesellschaft)
Es handelt sich um eine 60 qm Wohnung in 47475 Kamp-Lintfort.
Die Wohnung besteht aus einem Wohnzimmer, 2 Schlafzimmern, einer kl. Küche, einem kl. Flur und einem kl. Bad. Das Bad ist nicht tapeziert! Evtl. müssen hier jedoch Deckenplatten entfernt und die Decke weiß gestrichen werden.
In allen Zimmern (außer dem Bad) ist Raufaser geklebt, die nie überstrichen wurden. (Außer den Decken!)
Die Türrahmen sind zurzeit blau gestrichen, evtl. müssen diese weiß oder grau gestrichen werden. Dies steht aber noch nicht fest, ist aber ausdrücklich Bestandteil der Auktion.
Farben und Müllsäcke werden gestellt. Arbeitsmaterialen (Pinsel, Rollen etc.) sind mitzubringen.
Die Wohnung wird für die Arbeiten fast leer sein, da der Umzug vorher stattgefunden haben wird. Die Böden sind abzudecken / abzukleben und sauber zu halten, ebenso Tür-/ Fensterrahmen, Kacheln usw..
Die An- und Abfahrt (auch zur Besichtigung) ist in Ihrem Gebot inbegriffen. Die Arbeiten sollten zwischen Mitte August bis Mitte / Ende September 2005 ausgeführt werden. Ein genauerer Termin wird abgesprochen. Eine vorherige Besichtigung ist möglich!
Der erzielte Preis versteht sich als Komplettpreis und es sind keine Nachverhandlungen möglich. Die Barzahlung erfolgt nach ordentlich beendigter Arbeit. Wir setzten eine saubere, fachmännische Arbeit voraus, so dass eine korrekte Übergabe laut Mietvertrag erfolgen kann.
Wichtig:
Sollte der Nachmieter die Whg. „so wie sie ist" übernehmen wollen, erklären Sie sich damit einverstanden das der durch die Auktion zustande gekommene Vertrag nichtig ist. Im Gegenzug dazu zahlen wir auch bei Einschränkung der Tätigkeit (z.B. wenn nur die Decken gestrichen werden müssen) den vollen Auktionspreis. Hiermit erklären Sie sich mit Abgabe Ihres Gebots ausdrücklich einverstanden.
|