Vergeben werden Malerarbeiten in Bielefeld.
Diese müssen Ende November ausgeführt werden.
Objekt: 2 Zimmer Wohnung, Erdgeschoss, ca. 52 qm Grundfläche, ca. 3m Deckenhöhe.
Derzeitiger Zustand:
Wände und Decken mit weißer Raufasertapete. Nur Badezimmer ist hellgelb und im Wohnzimmer ist eine Wand terrakotta-farbig gestrichen.
Im Wohn- und Schlafzimmer liegt ein geklebter Teppich mit geklebten Teppichleisten.
Umfang der Arbeiten:
Folgende Räume müssen gestrichen werden: 1 kleiner Flur, 1 Schlafzimmer , 1 Wohnzimmer , 1 Küche, 1 Bad.
Im Wohn- und Schlafzimmer muss der Teppich inklusive Teppichleisten ohne Rückstände entfernt werden.
Fachmännisch auszuführende Arbeiten:
1) Entfernen des geklebten Teppichs und der Teppichleisten ohne Rückstände und ohne die Tapete zu beschädigen.
2) Abdecken sämtlicher Böden, der Fenster und Fensterrahmen, Heizkörper, Türen und Türrahmen, Schalter, Steckdosen etc.
3) Streichen der Wände und der Decken mit gut deckender, weißer Wand- und Deckenfarbe für den Innenbereich. Sämtliche Bohrlöcher sind zuvor zu schließen.
4) Entsorgen des Teppichs und der Folien und sonstigen Abdeckmaterialien und Entfernen von allen durch das Malen und Teppichentfernung verursachten Verschmutzungen.
Die Wohnung muss übergabefertig übergeben werden.
Sämtliches Werkzeug (Abdeckmaterial, Pinsel, Rollen ect.) wird von Ihnen gestellt und ist im Kostenvoranschlag enthalten. Ebenfalls sind neben den genannten Arbeiten auch die erforderlichen Materialien (Farbe, Folie, etc.), Lohnkosten, Fahrtkosten, Mehrwertsteuer und evtl. sonstige Nebenkosten im Kostenvoranschlag enthalten. Die Arbeiten sind so durchzuführen, dass eine Übergabe ohne Grund zur Beanstandung durchgeführt werden kann. Alle Arbeiten sind unter Zugrundelegung der VOB und der einschlägigen DIN-Vorschriften auszuführen. Ausführungen erfolgen nach einschlägigen Regeln des deutschen Handwerks sowie den zutreffenden Normen. Gewährleistung nach gesetzlichen Vorschriften und VOB. Eine vorherige Besichtigung der Räume ist ab Mitte November nach Absprache möglich!
- Ausführung nur durch Fachkräfte Bezahlung erfolgt nach Abnahme der Arbeiten. gerne bar, auf Wunsch auch per Ueberweisung. Die Wohnung wird vom Vermieter abgenommen. Sollte dieser Mängel entdecken, müssen diese nach dessen Vorstellungen ohne weitere Berechnung bis zum 15.12.2005 nachgebessert werden.
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