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Tapezierer-
und Malerarbeiten u.a. in EFH
Ort und
Objekt:
Im Steiner Tal 22
71149 Bondorf (30km von Stuttgart; nähe Herrenberg)
Bei dem Objekt
handelt es sich um Einfamilienhaus mit rund 145qmm Wohnfläche, aufgeteilt in
vier Ebenen. Das bereits geräumte Objekt soll zur Übergabe an den Vermieter
komplett neu gestrichen und teilweise neu tapeziert werden. Eine kleine
Einbauküche (inkl. Herd und Kühlschrank) muss entfernt und entsorgt werden.
Treppen müssen geschliffen und neu versiegelt werden. Weiter Maßnahmen siehe im
Anhang.
Hinweis: Ihr
Angebot bezieht sich auf die Grundfläche bzw. netto Wohnfläche des Hauses. Die
Fläche für Wände und Decken wurde nicht ermittelt.
Achtung! Die vollständige Beschreibung mit allen
Bildern kann angefordert werden.
Raumaufteilung:
Keller: Flur,
Gäste-WC, 1-Zimmer;
EG.: Treppenbereich; Wohnzimmer, Küche
1 OG.: Treppenbereich; 3 Zimmer; Bad
2 OG.: Treppenbereich; 1 gr. Zimmer (Hinweis: Spitzgiebel Deckenhöhe ca. 3,8 m)
Liefer- und
Leistungsumfang
I.) Tapezieren und
Streichen
In allen Räumen
im 1 OG (Wand und Decke) sowie die Küche(EG, Fett auf der Tapete), das Gäste WC
(KG, getrocknete Schimmelflecken) und teilweise das Treppenhaus sind die
Tapeten fachgerecht zu entfernen (weil mit sehr dunklen Farben gestrichen), neu
mit Raufaser zu tapezieren und danach „Standard weiß“ zu streichen. Alle
anderen Räume müssen nur gestrichen werden. In wie weit ein zweites Mal
gestrichen werden muss, obliegt der Verantwortung des Auftragnehmers.
[Bild bitte
anfordern] Wohnbereich
im Erdgeschoss; ausbessern und streichen.
[Bild bitte
anfordern] Wohnbereich
im Erdgeschoss. Ausbessern und streichen.
[Bild bitte
anfordern] Zimmer
(1) im 1 OG; Neue Tapeten
erforderlich Zimmer (2) im 1 OG; Neue
Tapeten erforderlich
[Bild 1] Zimmer 3 im
1 OG
[Bild bitte
anfordern] andere
Ansicht Zimmer 3 im 1 OG
[Bild bitte
anfordern] Badezimmer
im 1 OG (vorwiegend Deckenbereich und bis zu den Fließen neu tapezieren und
streichen!
Es ist im
Angebot zu berücksichtigen, dass aufgrund von Verschleißerscheinungen (Risse,
Ablösungen und Fettspritzer) weitere Bereiche neu zu tapezieren und zu
streichen sind. Hierzu sind im Preis weitere 80qmm Wand bzw. Deckenfläche
zu kalkulieren. Die Ausbesserung erfolgt in Bahnen. Der Bedarf wird durch den
Auftragnehmer beurteilt. Auf jeden Fall ist die Gästetoilette im Keller, die
Küche und ausgewählte Bereiche unter Umständen im Treppenhaus neu zu
tapezieren. Sollte mehrfaches Überstreichen einen fachgerechten Eindruck
erbringen, so wäre dies ausreichend.
[Bild bitte
anfordern] 2 OG;
großes Zimmer, Überstreichen der Rosa Farbe wahrscheinlich ausreichend. Achtung
Giebelhöhe ca. 3,8m!
[Bild bitte
anfordern] Detailbild
im EG; neue Tapetenbahn erforderlich!
[Bild bitte
anfordern] Gäste-WC im
Keller mit Schimmelflecken in einem Bereich.
[Bild bitte
anfordern] Farbübergang
im Treppenhaus, Teilweiser Austausch der Tapeten erforderlich!
Kleinschäden
(Löcher etc.) verursacht durch Wandhacken ausbessern, eventuell Dübel
entfernen.
Im Keller ist eine Art Montagehalterung teilweise zu entfernen und darüber soll
tapeziert werden. Danach streichen. Diese Arbeit kann entfallen, wenn hierzu
Gipskartonplatten o.ä erforderlich werden. Dann ist nur eine Tapete darüber zu
verbringen und neu zu streichen!
[Bild bitte
anfordern] Die beiden
Balken entfernen, tapezieren und streichen. => nur wenn geringer Aufwand!
[Bild bitte
anfordern] Typische
Löcher in der Wand. Schließen und überstreichen!
Vor dem
Streichen und vor dem Tapezieren sind alle Schalter- und Steckdosenabdeckungen
zu entfernen und danach wieder zu montieren. Bei Tapezierarbeiten sind alle Sesselleisten
zu entfernt und anschließend wieder zu montieren. Fensterzargen und alle
Bereiche die nicht gestrichen werden sollen, müssen abgeklebt werden.
Leider wurden
bei vorangegangenen Renovierungen die Fensterzargen nicht ordentlich abgeklebt.
Die heute noch haftende Dispersionsfarbe muss entfernt werden. Dies betrifft 5
Türrahmen und 7 Fensterrahmen. Diesen Aufwand im Angebot unbedingt
berücksichtigen.
[Bild bitte
anfordern] Beispiel:
Alte Dispersionsfarbe an den Fensterzargen entfernen!
II.) Waschbecken
Im Badezimmer
ist ein Sprung im Waschbecken. Dieses muss erneuert werden. Ein vergleichbares
Waschbecken in Standard weiß ist einzubauen.
[Bild bitte
anfordern] Baugleiches
oder ähnliches „Bauhaus-Waschbecken“ ersetzen. (auf weiße Ausführung und nahezu
identische Bauform und Größe achten!) Keine Vorgaben durch den Vermieter.
III.) Küche
Eine
Einbauküche ist zu entsorgen. Wie in I beschrieben, muss der Raum neu tapeziert
werden. Vor dem Haus steht ein weiterer Kühlschrank und zwei Müllsäcke. Sollten
diese noch nicht entfernt sein, sind auch diese zu entsorgen.
[Bild bitte
anfordern] Ansicht auf
die Einbauküche. Entsorgen.
[Bild bitte
anfordern] Sollte
dieser Müll noch vorhanden sein, bitte mit entsorgen und im Angebot
berücksichtigen.
IV.) Tür
Im Dachgeschoß
ist eine Tür einzubauen. Hier ist eine handelsüblich Zimmertür einzubauen. Es
ist von einer Standardgröße auszugehen. Als Muster dienen die bereits
vorhandenen Türen.
[Bild 2] Tür wurde
entfernt! Muss wieder eingebaut werden!
[Bild bitte
anfordern] Beispiel
der Türen, die im Haus verwendet wurden. (Preiswerte Ausführung!) Bei der
Auswahl ist nur auf ein ähnliches Design zu achten. Keine Vorgaben durch den
Vermieter. (einfache Bauhaustür ausreichend)
V.) Treppen
Es gibt drei
Treppen zwischen den Etagen. Es sind geschätzt 39 Stufenbretter abzuschleifen
und neu zu versiegeln.
[Bild bitte
anfordern] Treppenabnutzung
erkennbar!
[Bild 3] Im Aufgang
vom Keller in das Erdgeschoß sind die Schäden am Stärksten. Größerer Aufwand
beim Abschleifen bzw. „hobeln“ berücksichtigen!
[Bild bitte
anfordern] Die Treppen
sind über Schrauben an das Metallgerüst befestigt!
VI.) Laminat
In einem Raum
ist nachträglich ein Laminatboden verlegt worden. Leider wurde ein Wandschrank
ausgelassen. Nunmehr muss der Laminatboden vervollständigt werden. Unter
Umständen muss die Sesselleiste erneuert bzw. erweitert werden.
[Bild bitte
anfordern] Laminatboden
wurde wegen Einbauschrank ausgespart! Dies ausbessern. Und Sesselleiten
verbringen. Ob vorhandenes Material ausreicht ist nicht geklärt!
Allgemeines:
Material und
Arbeitsgeräte müssen durch den Auftragnehmer gestellt werden.
Generell sind
alle Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Anfallende
Verschmutzung bei den Arbeiten ist zu entfernen. Die Räume müssen nach
Abschluss der Arbeiten „Besenrein“ sein.
Der
Auftragnehmer sichert eine professionelle und fachgerechte Ausführung der
arbeiten zu.
Die Abnahme der
Leistungen erfolgt, wenn der Mieter (hier Auftraggeber) eine Abnahme der hier
aufgeführten Leistungen durch den Vermieter erhält. Zwischen dem Mieter und dem
Vermieter besteht ein gutes Verhältnis. (keine Schikanen zu erwarten!)
Zahlungsbedingungen:
30% Anzahlung bei Arbeitsbeginn. 70% sofort bei Fertigstellung und Abnahme der
auszuführenden Arbeiten. Aufgrund von mangelnder Beschreibung sind keine
Mehrkosten geltend zu machen. Die Räume können nach Absprache besichtigt
werden.
Renovierungsort:
Im
Steiner-Tal 22
71149 Bondorf (30km bis Stuttgart)
Renovierungszeitraum:
Begin sofort, Ende spätestens 10.10.2006
Besichtigung bei Absprache möglich:
Ansprechpartner: Herr Haubenhofer (0171 / 5 20 55 55)
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