Vergeben werden Maler- und Tapezierarbeiten (Raufaser) an Wandflächen.
Objekt: Ladenräume (Altbau, Deckenhöhe 3,25 m) , ca. 75 qm Wohnfläche im EG.
Derzeitiger Zustand:
Neu renovierte und leerstehende Gewerberäume, Wandflächen komplett neu verputzt (Q2) bzw. Rigips. Ein Raum mit ca. 30 qm Wohnfläche hat auf den Rigips-Wänden noch einlagige Tapete, die fachgerecht behandelt, überklebt bzw. entfernt werden muß. Neue Türen, Zargen, Fenster und -bänke bereits eingebaut.
Neue Rigips-Decken bereits fertig gestrichen und nicht Bestandteil dieser Auktion.
Für sämtliche Räume gilt folgender Umfang der Arbeiten:
Fachgerechtes Abkleben und Sauberhalten von: Fenstern, Fensterrahmen, Fensterbänken, Türen, Türrahmen, Heizkörpern, vor Beginn der Arbeiten. Steckdosen und Lichtschalter müssen vor dem Tapezieren bzw. Streichen demontiert werden und müssen hinterher wieder montiert werden.
Fachgerechtes Anspachteln von kleineren Unebenheiten (falls vorhanden). Fachgerechtes Tapezieren mit Raufaser und Streichen der Wände mit Latex Wandfarbe, weiß (wird vom Auftraggeber gestellt).
Fachgerechte Entsorgung der Folien und sonstigen Abdeckmaterialien und Entfernen von allen durch die Arbeiten verursachten Verschmutzungen. Die Ladenräume müssen nach Arbeitsabschluss besenrein verlassen werden.
Anmerkung:
Die m²–Angaben beziehen sich nur auf die jeweilige DIN Raumgröße und bezeichnen nicht die zu tapezierenden bzw. streichenden Wandflächen.
Sonstige Bedingungen: Die notwendige Raufasertapete und Farbe wird durch den Auftraggeber gestellt. Sämtliches weiteres Material, wie Abdeckmaterialien, Klebeband, Pinsel, Rollen, Kleister, usw. und Werkzeug wird durch den Auftragnehmer gestellt und ist im Auktionspreis eingeschlossen. Im Preis enthalten sind neben den genannten Arbeiten auch die Lohnkosten, An- und Abfahrt (auch zur Besichtigung) und evtl. sonstige Nebenkosten.
Das abzuschließende Angebot ist ein nicht verhandelbarer Festpreis inkl. gesetzlicher MwSt. Alle Arbeiten sind unter Zugrundelegung der VOB und der einschlägigen DIN-Vorschriften auszuführen. Ausführungen erfolgen nach einschlägigen Regeln des deutschen Handwerks sowie den zutreffenden Normen. Gewährleistung nach gesetzlichen Vorschriften und VOB.
Die Arbeiten werden vom Auftraggeber abgenommen. Die ausführende Fachkraft ist bei der Abnahme anwesend. Sollte der Auftraggeber Mängel entdecken, die im Rahmen der hier vereinbarten Arbeiten liegen, müssen diese nach dessen Vorstellungen ohne weitere Berechnung unverzüglich nachgebessert werden.
Beginn des Auftrags: - ab sofort – (Ausführungszeitraum max. 5 Werktage)
Bezahlung erfolgt nach Abnahme der Arbeiten und Rechnungsstellung (mit ausgewiesener MWSt.) und Steuernummer sowie Gewerbenachweis durch Barzahlung oder Überweisung.
Ihre Emails beantworte ich gern.
Viel Spaß beim Bieten.
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