Ausgeschrieben wird ein Dachrinnenreinigungsvertrag für ein Mietobjekt in Viersen- Dülken, Marktstraße 26.
Die Dachrinnenlängen an Straßen- und Rückfront betragen jeweils 6 m.
Für diesen Vertrag wird jedoch sicherheitshalber von 14 Meter Länge (2x angefangene 7 Meter) ausgegangen.
An der Straßenseite ist die Rinne in etwa 7-8m hoch. Die Leiter ist vom Auftragnehmer mitzubringen.
An der Rückfront ist die Rinne nur über ein Anbaudach und mit einer vom Auftraggeber gestellten Leiter erreichbar.
Die Reinigung der Dachrinnen erfolgt zweimal jährlich (zum 15. April und zum 15. November). Der Auftragnehmer informiert zur Auftragserfüllung jeweils eine Woche vorher den Auftraggeber, damit dieser ihm Zugang zur Rückfront verschaffen kann.
Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre. Erstes Jahr ist 2005. Sollte der Vertrag nicht bis zum 30.11.2007 von einer Vertragspartei gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Der verlängerte Vertrag kann wiederum jeweils von jeder Vertragspartei bis zum 30.11. eines jeden Jahres gekündigt werden.
Der Jahresbetrag wird jährlich zum 1. März im voraus fällig. Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer mindestens zum 15. Februar eines jeden Jahres eine schriftliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erstellt und dem Auftraggeber übermittelt hat. Der Auftragnehmer kann in diesem Falle die Leistungen aus diesem Vertrag so lange verweigern, bis die Zahlung erfolgt ist.
Liegt am 15. Februar eines Jahres keine entsprechende Rechnung vor, wird der Jahresbetrag 2 Wochen nach Eingang der Jahresrechnung fällig. Eine Leistungsverweigerung des Auftragsnehmers ist in diesem Falle ausgeschlossen.
Der Gebotsbetrag versteht sich als Gesamtbetrag für die ersten drei Jahre. Verlängerungsjahre werden mit einem Drittel des Gebotsbetrages vergütet.
Alle genannten Bedingungen werden Inhalt des Vertrages. Abweichende AGB des Auftragnehmers, die den o.g. Bedingungen widersprechen, werden insoweit außer Kraft gesetzt. |