| Es muss in unserer neuen Wohnung in 2 Zimmern (zusammen ca. 34m²) der alte Teppich entfernt werden, der Estrich von den Kleberresten befreit sowie neuer Teppich verlegt und fixiert werden. Evtl. müssen beide Räume grundiert und gespachtelt werden (sofern Kleberreste nicht ablösbar sind). Teppichsockelleisten sind bei 6 cm anzubringen. Der Teppich wie die Sockelleisten sind bereits vorhanden. Es handelt sich dabei um das Fabrikat Métis der Marke Balsan als 4 m Bahnware. Die Maße der gekauften Ware sind 545 x 400 cm und 420 x 500 cm (entsprechend der gemessenen Raummaße). Weiter muss in 2 anderen Räumen (zusammen ca. 40m²) der Estrich für das Verlegen von Parkett vorbereitet, sprich von alten Kleber- und Teppichresten (sind mit Teppichstripper oder ggf. Estrichschleifer zu entfernen) befreit, anschließend grundiert und aufgespachtelt werden, sodass eine absolut ebene Fläche entsteht. Wir werden das Parkett mit Parkettkleber der Marke Haro selbst verlegen bzw. verkleben. Dementsprechend muss die verwendete Spachtelmasse für diesen Markenkleber freigegeben und für Fußbodenheizung geeignet sein. Die vereinbarte Vergütung gilt als Festpreis inkl. Mehrwertsteuer. Sämtliche Werkzeuge, sowie Fixiermaterial für den Teppich, Grundierung und Spachtelmasse werden vom Auftragnehmer gestellt. Im Auktionsendpreis sind alle Material-, Lohn- und Fahrtkosten, Mehrwertsteuer sowie evtl. sonstige Nebenkosten enthalten. Die Vergütung erfolgt nach Abnahme gegen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und Lohnkosten gemäß §35a EStG. Die Arbeiten sind fachgerecht auszuführen. Der Auftragnehmer haftet für eventuelle Mängel der Verlegearbeiten (unsauberes Arbeiten, etc.), die vom Auftraggeber nach Fertigstellung der Arbeiten festgestellt werden. Soweit Mängel an den Arbeiten festgestellt werden sollten, müssen diese ohne weitere Berechnung nachgebessert werden. Der Auftragnehmer haftet auch für Beschädigungen der Wohnung, die er verursacht hat. Abnahme durch den Auftraggeber ist erforderlich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 633 ff. BGB. Die Wohnung kann gerne nach Terminvereinbarung vorab kurzfristig besichtigt werden. Die Arbeiten müssen bis spätestens 09.07.2010 ausgeführt werden. |