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Kategorie: Bauen, Garten & Wohnen, Außen, Erdaushub |
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| Aushub für Kanalarbeiten mit Bagger im Stundenlohn | Auftragsnummer: 686 |
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| Aktuelles Gebot: |
600,00 EUR inkl. MwSt. |
| Aktuelle Ersparnis: |
0% |
| Startpreis: |
600,00 EUR inkl. MwSt. |
| Eingestellt am: |
31.01.2005 09:33:00 |
| Auktionsende: |
Auktion beendet |
| Wer darf bieten: |
Silber, Gold, Titan |
| Arbeitszeitraum: |
nach Vereinbarung |
| Kosten für Anfahrt übernimmt: |
Auftragnehmer |
| Wer stellt Material: |
Auftragnehmer |
| Besucher: |
1939 |
| Gebote: |
0 |
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| Diesen Auftrag beobachten |
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| Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für diese Auktion |
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| Auftragsbeschreibung |
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| Wir benötigen für ein Bauvorhaben in Herten einen großen Bagger mit Bedienerpersonal und Verbauelement 3m für Kanalarbeiten. Die Arbeiten können nur an Samstagen bei einem 10 Std/Tag verrichtet werden, da an den übrigen Tagen wegen Produktion unmöglich. Entspricht 600 Euro pro Tag , bei einem Stundenlohn von 60 €. Das Angebot gilt für einen Samstag.
Der Stundenlohn beinhaltet das Anliefern des Baggers, den benötigten Treibstoff und der Verbaumaterialien sowie der eigentlichen Arbeitszeit.Die Arbeit umfasst des Weiteren nur das Ausschachten und lagern des Aushubs teilweise auf LKW und teilweise seitlich der Baugrube. Keine Entsorgung.Kein Verfüllen. Es wird zusätzlich vom Auftraggeber 1 Facharbeiter und ein Helfer vor Ort sein, welche die Ausschachtung überwachen und zuarbeiten. Tiefe der Ausschachtung bis ca. 3,20 m.
Für die Arbeiten sind voraussichtlich ca. 8 Samstage nötig. Die Abrechnung kann jeweils für eine Woche getätigt werden.Im Ausschachtungsbereich sind keinerlei Leitungen vorhanden. Über den Preis lässt sich noch verhandeln.Die Arbeiten sollen sofort beginnen. |
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Wie biete ich? |
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Festpreis: 400,00 EUR Sie können hier durch Klick auf den Button "Auftrag direkt annehmen" die Auktion sofort beenden und den Auftrag zum festgelegten Preis durchführen. Vorraussetzung ist, daß der Auftraggeber einen Festpreis bestimmt hat. Diese Option steht nicht mehr zur Verfügung sobald ein erstes Gebot für diesen Auftrag abgeben wurde. Bitte beachten Sie: Jedes Gebot ist verbindlich.Wenn Sie also nicht ernsthaft den Auftrag durchführen wollen, dann bieten Sie auch nicht! |
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| Fragen und Antworten |
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