Das Portal wird in 3 Sprachen erstellt Deutsch Englisch Türkisch admin Bereich ebenfalls alle Übersetzungen werden durch uns geliefert. 1. IST - Situation Es soll eine Portalseite mit der Möglichkeit zur Erstellung einer beliebigen Anzahl von SubPortalen erstellt werden. Die Funktionsweisen werden ähnlich wie das bereits bestehende Projekt www.immoprofessional.com implementiert. 2. Zielsetzungen • Die Portalseite soll zu einer weiteren Bekanntmachung beitragen. • Hauptfunktion der Portalseite soll das Verlinken auf die einzelnen SubPortale sein. • Das Layout der Seite ist keinen Vorgaben unterlegen. • Die Aktualisierung der Inhalte und Verwaltung der Module muss in einfacher Form für die zuständigen Mitarbeiter möglich sein. 3. Randbedingungen / Voraussetzungen • Eine Domain ist bereits vorhanden oder wird vom Auftraggeber selbst registriert. • Bereitstellung von genügend Speicherplatz (inklusive Zugangsmöglichkeiten für Datentransfer) mit der Möglichkeit zur Ausführung von PHP-Scripts (Version 4.3 oder höher inkl. GDlib 2.0 oder höher) und MySQL Datenbanken (Version 4 oder höher) zu Beginn der Implementierungsphase. • Bereitstellung der notwendigen Inhalte (Texte, Bilder) in digitaler Form zu Beginn der Implementierungsphase. • Erreichbarkeit einer Ansprechperson, die für offene Fragen und Entscheidungen während des gesamten Projektverlaufs zur Verfügung steht. 4. Lösungskonzept Zielgruppen Administrator SubPortal - Administrator Webuser wartet die Inhalte und die Funktionsmodule des Portals wartet die Inhalte und die Funktionsmodule des SubPo rtals Besucher der Website 5. Sitestruktur 5.1. Generell Das Immobilienportal besteht aus einer Website, die als Portalseite gesehen werden kann (in weiterer Folge Portalseite genannt), und einer beliebigen Anzahl von weiteren Websites (in weiterer Folge SubPortale genannt), die mittels CMS erstellt werden. Nach Anmeldung (siehe Punkt Registrierung) erhält der neue Besitzer der Website Zugangsdaten zu einem geschützten Bereich, in dem er seine eigene Website per Mausklick und einigen Texteingaben erstellen kann. 5.2. Formulare / Berechnungen Da bei Angebotslegung die in den SubPortalen verfügbaren Formulare/Berechnungen nicht bekannt sind, wird vereinbart, dass sämtliche Formulare inklusive Berechnungen vom Auftraggeber vor Implementierungsbeginn bekannt gegeben werden müssen. 5.3. Mehrsprachigkeit Portalseite sowie SubPortale sind in mehreren Sprachen verfügbar. Jede Sprache wird mittels Länderflagge symbolisiert. Die Länderflaggen befinden sich im rechten oberen Bereich jeder Website. (Eingabe und Ändern der Sprachen siehe Backoffice). 5.4. Registrierung Der Punkt Registrierung ist nur auf der Portalseite verfügbar. Dieses Unterseite bietet neuen Kunden, die eine SubPortal Seite betreiben möchten eine Registrierung, bei der die Daten Anrede, Firma, Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Telefon, Fax, E-Mail, Sonstige Wünsche und Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden eingegeben werden müssen. Das Ausgefüllte Formular wird im Backoffice der Portalseite gespeichert (siehe Backoffice Registrierung). 5.5. Menü Das Menü der Portalseite und der SubPortale wird automatisch, aufgrund der Eingaben bzw. der aktivierten Module im Backoffice, erstellt. Das Aussehen des Menüs kann außerdem auch im Backoffice konfiguriert werden. 5.6. Präsentations-Modul (SubPortal) Im rechten Bereich des SubPortals befindet sich das Präsentationsmodul (siehe Backoffice). Jedes der angezeigten Objekte ist verlinkt und führt den Besucher per Klick auf die Detailansicht. 5.7. Ansicht der Objekte Die Ansicht der Objekte teilt sich in eine Kurzansicht, bei der nur wichtige Eckdaten inklusive Thumbnail1 angezeigt werden, und eine Detailansicht. Nach Klick auf ein Element der Kurzansicht gelangt der Webuser zur Detailansicht. Die Detailansicht enthält sämtliche beim Objekt verfügbaren Daten und eine Thumbnail-Auflistung der vom Objekt verfügbaren Fotos. Durch Klick auf eines der Fotos wird dieses in einem PopUp-Fenster geöffnet. In diesem PopUp-Fenster hat der Benutzer die Möglichkeit sämtliche Fotos per Klick durchzusehen oder eine automatische Bildershow zu starten. Des Weiteren gibt es nachfolgende Zusatzoptionen Exposé drucken Diese Option öffnet das vorliegende Exposé inklusive Fotos als Druckversion in einem neuen Fenster. Fragen zum Objekt / Besichtigen Diese Option leitet den Besucher zu einem Formular, das nach Eingabe der Fragen an den Besitzer der SubPortalseite gesendet wird. Objekt weiter empfehlen Diese Option leitet den Besucher auf eine neue Seite, in der die E-Mailadresse des Empfängers, die E-Mailadresse des Senders und eine eventuelle Nachricht eingegeben werden können. Nach Klick werden die eingegebenen Daten an den Empfänger per E-Mail gesendet. Die automatisch erstellte E-Mail enthält natürlich einen Link, der den Empfänger auf das gesendete Objekt (Detailansicht) leitet. Da bei Angebotslegung die genaue Felderanzahl bzw. die genauen Feldbezeichnungen (z.B. Wohnfläche, Preis,…) nicht bekannt sind, wird vereinbart, dass vor Implementierungsbeginn die genaue Anzahl und die genauen Feldnamen vom Auftraggeber benannt werden. 1 Kleine Version des Originalbildes 6. Navigation Die Navigation wird so ausgelegt, dass der Webuser schnell zu den gewünschten Themenbereichen resp. gewünschten Informationen geführt wird. Es wird aus Übersichtlichkeitsgründen die erste Hauptnavigationsebene immer eingeblendet (ist im Design ersichtlich). Das Hauptmenü entspricht den Themenkategorien. 7. Design Bei Auftragserteilung werden zwei Designvorschläge erstellt, wobei ein Vorschlag jeweils aus der Einstiegsseite sowie aus zwei Unterseiten besteht. Daraus wird ein Design für die Umsetzung gewählt und vom Kunden freigegeben bzw. nach den Wünschen des Kunden verändert. 8. Backoffice Über einen gesonderten Zugang mit Login gelangt der Administrator sowie eventuell teilberechtigte User (siehe Lösungskonzept) zum Backoffice. Das Backoffice dient zur Eingabe, Wartung und Verwaltung der Inhalte der dynamischen Module der Website. Die Bedienung erfolgt über einen Webbrowser und erfordert keine spezifischen Programmierkenntnisse seitens des Administrators. Des Weiteren werden alle dynamischen Module im Backoffice konfiguriert und bedient. 8.1. Generell Um auch die Portalsseite auf einfache Weise zu gestalten, sind sämtliche Module, die für die SubPortale verfügbar sind, auch im Portal verfügbar. 8.2. Registrierung (Portal) In diesem Backoffice-Modul können die Registrierten Betreiber der SubPortale verwaltet werden. Es können sämtliche Registrierungsdaten der SubPortal-Betreiber eingesehen und SubPortale gesperrt werden. Ein weiteres Feature ist der Login als SubPortal-Betreiber. Durch Klick auf den Namen des Betreibers, kann sich der Administrator des Portals ohne Eingabe von Benutzername und Passwort als SubPortal-Betreiber einloggen und besitzt dort Administratorrechte. 8.3. Benutzerverwaltung (SubPortal) Jedes SubPortal besitzt seine eigene Benutzerverwaltung. In dieser können neue Benutzer erstellt und bestehende verwaltet werden. Jeder Benutzer wird mit Benutzername, Passwort, Vorname, Name und E-Mailadresse erstellt. Zusätzlich können pro Benutzer so genannte Rechte vergeben werden, die den Zutritt zu den einzelnen Modulen des Backoffice regeln. 8.4. Module (SubPortal) Die nachfolgend beschriebenen Module dienen dazu, einzelne Unterseiten der Portalseite oder der SubPortale zu erstellen. 8.4.1. Menü Das Menü Modul ermöglicht dem SubPortal Benutzer die Sortierung der Menüeinträge. Es können hier eine beliebige Anzahl von Menüpunkten angelegt werden bzw. bestehende Menüpunkte gelöscht oder deaktiviert werden. Zusätzlich können hier Hauptkategorien erstellt werden, denen wiederum einzelne Menüpunkte zugeordnet werden können. 8.4.2. Layout / CSS Das so genannte Designmodul des SubPortals ermöglicht dem Besitzer die Auswahl aus verschiedenen Seitenlayouts. In diesem Angebot werden 2 Designs bereitgestellt und im Projekt inkludiert. Eine Erweiterung ist zu jeder Zeit möglich, ist jedoch nicht Teil dieses Angebots. Im Bereich CSS kann der Betreiber des SubPortals die verschiedenen Farben, Schriftarten und Grafiken festlegen. So wird gewährleistet, dass sich jedes SubPortal von bereits bestehenden unterscheidet. 8.4.3. Immobilienobjekte-Modul (SubPortal) In diesem Modul können einzelne Immobilienkategorien definiert werden, sowie Objekte und Daten eingegeben werden. Immobilienkategorien werden mit Name der Kategorie und den für das Objekt notwendigen Feldern erstellt. (z.B.: Wohnfläche, Ausstattung, Kaufpreis). Die hier definierten Felder müssen dann beim anlegen eines Objektes ausgefüllt werden. Sobald das Objekt fertig angelegt und gespeichert ist, wird es auf der SubPortal Website angezeigt. Natürlich können bestehende Objekte auch später noch bearbeitet oder gelöscht werden. 8.4.4. Textseite-Modul (SubPortal) Dieses Modul ermöglicht dem Betreiber eines SubPortals die Gestaltung und Formatierung von Textseiten. Hierzu zählen zum Beispiel das Impressum oder die AGB. Die Erstellung und Formatierung von Texten wird mit einem simplen Editor2 ermöglicht. 2 Ermöglicht die Formatierung bezüglich Schriftgröße, Schriftart (4 Standardschriften), Schriftfarbe, Schriftstil, Ausrichtung 8.4.5. Präsentations-Modul (SubPortal) Das Präsentationsmodul dient zum Anzeigen der Objekte für den Besucher des SubPortals. Es können hier 2 verschiedene Modi gewählt werden, wobei immer das Objekt mit Preis und Namen angezeigt wird. Jedes der Objekte ist verlinkt und führt den Besucher per Klick auf die Detailansicht. Modus 1 Alle verfügbaren Objekte werden in zufälliger Reihenfolge im rechten Bereich des SubPortals angezeigt. Um möglichst viele Objekte darzustellen werden diese gescrollt3. Modus 2 Modus 2 ist im Verhalten gleich wie Modus 1. Der Unterschied besteht darin, dass der Administrator die Objekte durch Wahl mittels Checkbox auswählt. Es werden dann nur die gewählten Objekte und keine zufällige Auswahl angezeigt. 8.4.6. externe Seite verlinken (SubPortal) Um im Portal auch externe Seiten zu inkludieren, kann in diesem Bereich eine externe Seite verlinkt werden. Sobald diese gespeichert ist, kann Sie im Modul Menü zur Anzeige freigegeben bzw. angeordnet werden. 8.4.7. Newsletter-Modul (SubPortal) Im Newsletter Modul können zum Backoffice berechtigte Benutzer Newsletter versenden. Nach Erstellung des Newslettertextes mittels Editor, bei dem wieder die gängigen Formatierungsmöglichkeiten bestehen4, wird dieser nach durchsicht der Vorschau an die Newsletter-Abonnenten, versendet. Die Abonnenten können mittels Importfunktion5 oder durch selbstständige Eingabe im SubPortal befüllt werden. Zusätzlich steht pro Newsletter noch die Funktion zur Verfügung, die neuesten 5 Objekte und/oder eine bestimmte Auswahl der in der Datenbank verfügbaren Objekte im Newsletter zu versenden. Betreffend die bestimmte Auswahl muss der Benutzer, der den Newsletter versendet, mittels Checkboxen angeben, welche Objekte beim Newsletter versendet werden. 3 Die Scrollfunktion wird mittels JavaScript implementiert. Sollte ein Besucher des SubPortals Javascript deaktiviert haben, werden die Objekte nicht gescrollt sondern neu geladen. Z.B.: 4 Objekte werden 5 Sekunden angezeigt, danach erfolgt ein neu laden des Frames und es werden 5 weitere Objekte angezeigt. 4 Ermöglicht die Formatierung bezüglich Schriftgröße, Schriftart (4 Standardschriften), Schriftfarbe, Schriftstil, Ausrichtung 5 Import von *.csv (strichpunktgetrennte Daten) 8.4.8. diverse Einstellungen (SubPortal) In diesem Modul können diverse Einstellungen wie das aktivieren oder deaktivieren der Suchfunktion, der Laufschrift im oberen Bereich oder des Präsentationsmoduls im SubPortal administriert werden. 9. Termine Die Fertigstellung des Auftrages erfolgt binnen 12 Wochen ab Designfreigabe durch den Auftraggeber, wobei wir von der rechzeitigen Bereitstellung erforderlicher Vorleistungen seitens des Auftraggebers ausgehen. 10. Aufwendungen Für die vereinbarten Leistungen können wir Ihnen folgendes Angebot unterbreiten: 01 Implementierung PHP-Scrips Implementierung mySQL Datenbank Implementierung Javascripts Backoffice V3.0 Security Modul Administratorverwaltung Performanceoptimierung 02 Transfer zum Server Gesamt: zzgl. 20% MWSt. Summe: 11. Mehraufwendungen Anforderungen des Auftraggebers, die über die in diesem Angebot definierte Leistung hinausgehen, werden gemeinsam mit dem Auftraggeber zeitgerecht spezifiziert, schriftlich festgehalten und vom Auftraggeber freigegeben. Die entsprechenden Mehrleistungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, ggf. wird ein entsprechendes Angebot gestellt. 12. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten 2004 1. Vertragsumfang und Gültigkeit Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. 2. Leistung und Prüfung 2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein: - Ausarbeitung von Organisationskonzepten - Global- und Detailanalysen - Erstellung von Individualprogrammen - Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen - Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte - Erwerb von Werknutzungsbewilligungen - Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) - Telefonische Beratung - Programmwartung - Erstellung von Programmträgern - Sonstige Dienstleistungen 2.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber. 2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. 2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. 2.5. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme. 2.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. 2.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers. 3. Preise, Steuern und Gebühren 3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. 3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. 3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. 4. Liefertermin 4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. 4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. 4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. 5. Zahlung 5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. 5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. 6. Rücktrittsrecht 7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft. 6.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. 7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen. 8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen 8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. 8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt. 8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. 8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. 8.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer. 8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf. 9. Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 10. Loyalität Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen. 11. Datenschutz, Geheimhaltung Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. 12. Sonstiges Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt. 13. Schlussbestimmungen Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. 14. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Präambel 1. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt. 2. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. 3. Geschäfts- bzw. Lieferbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen. 4. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. 5. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen. 2. Lieferung 1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. 2. Teillieferungen sind möglich. 3. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen 8 Tagen, vorzubringen. 4. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers. 5. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. 6. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. 7. Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl des Auftragnehmers auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch den Auftragnehmer entstehen. 8. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren mindestens 90-tägigen Nachfrist mittels Schreiben vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlung verpflichtet. 9. Dem Auftragnehmer steht es frei, die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel auszuwählen. 10. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. 3. Preise 3.1 Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer. 3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. 3.3 Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. 3.4 Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt. 4. Zahlung 4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. 4.2 Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug innerhalb 14 Tagen und spesenfrei fällig. . 4.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten. 4.4 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. 4.5 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen. 5. Eigentumsrecht 5.1 Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. 5.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet. 6. Forderungsabtretungen 6.1 Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Auftraggeber hat uns auf Verlangen seine Auftragnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. 6.2 Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmer gegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen des Auftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsgesetz bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten. 6.3 Forderungen gegen den Auftragnehmer dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht durch den Auftraggeber abtreten werden. 7. Kostenvoranschlag 7.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. 7.2 Alle Anbote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet. 8. Mahn- und Inkassospesen 8.1 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkasssobüros, zu refundieren. 8.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen Betrag von EURO 10,-- zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. 8.3 Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. 9. Gewährleistung, Garantie und Haftung 9.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung oder den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen. 9.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind. 9.3 ES wird vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG. 9.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger, Typenräder, etc.) sowie Reparaturen infolge nicht autorisierter Eingriffe Dritter. Werden die Vertragsgegenstände in Verbindung mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten. 9.5 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie erklärt der Auftragnehmer, dass durch diese Garantie das Gewährleistungsrecht des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird. 10. Vertragsrücktritt 10.1 Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. 10.2 Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftragnehmer bei Verschulden des Auftraggebers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. 10.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden. 10.4 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Wahl des Auftragnehmers einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. 11. Aufrechnung 11.1 Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderung ist gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden. 12. Höhere Gewalt 12.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Betriebs- und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen. 13. Produkthaftung 13.1 Regreßforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regreßberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 14. Gerichtsstand und anwendbares Recht 14.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. 14.2 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart. 14.3 Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. 14.4 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. 15. Datenschutz und Adressenänderung 15.1 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können. 15.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. 16. Schlußbestimmungen 16.1 Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. 16.2 Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekannt zu geben. 16.3 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt |
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