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  Kategorie: EDV & Multimedia, Datenbanken, Programmierung  
 
Erstellung Eines Umfangreiches Immobilien Portal Auftragsnummer: 27146
 
 
Aktuelles Gebot: 5.800,00 EUR inkl. MwSt.
Aktuelle Ersparnis: 0%
Startpreis: 5.800,00 EUR inkl. MwSt.
Eingestellt am: 29.11.2008 05:30:08
Auktionsende: Auktion beendet
Wer darf bieten: Ust.-Ident-Nr. oder Steuernummer - darf auf alle Aufträge bieten bei Undertool.de eingereicht Newcomer, Gewerbeschein - darf auf Aufträge bieten mit Bronze, Silber, Gold, Titan bei Undertool.de eingereicht Bronze, Gewerbeschein & steuerliche Unbedenklichkeitserkärung -  darf auf Aufträge bieten mit Silber, Gold, Titan
 bei Undertool.de eingereicht Silber, Gewerbeschein & Firmenhaftpflicht - darf auf Aufträge bieten mit Gold & Titan
 bei Undertool.de eingereicht Gold, Gewerbeschein & steuerliche Unbedenklichkeitserklärung & Firmenhaftpflicht - darf nur auf Titan Aufträge bieten bei Undertool.de eingereicht Titan
Arbeitszeitraum: 06.12.2008 - 20.01.2009
Kosten für Anfahrt übernimmt: Auftragnehmer
Wer stellt Material: Auftragnehmer
Besucher: 2343
Gebote: 0

Diesen Auftrag beobachten
Auftraggeber: Rambo2006
PLZ/Ort: 04315 Leipzig
Auftragsort: 04315 Leipzig
Sachsen
Deutschland

 
Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für diese Auktion
 
 Auftragsbeschreibung
 

Das Portal wird in 3 Sprachen erstellt

 

Deutsch

Englisch

Türkisch

 

admin Bereich ebenfalls alle Übersetzungen werden durch uns geliefert.

 

 

1.  IST - Situation
Es  soll  eine  Portalseite  mit  der  Möglichkeit  zur  Erstellung  einer  beliebigen  Anzahl  von SubPortalen  erstellt  werden.  Die  Funktionsweisen  werden  ähnlich  wie  das  bereits bestehende Projekt  www.immoprofessional.com  implementiert.

2.  Zielsetzungen

•   Die Portalseite soll zu einer weiteren Bekanntmachung beitragen.
•   Hauptfunktion der Portalseite soll das Verlinken auf die einzelnen SubPortale sein. •   Das Layout der Seite ist keinen Vorgaben unterlegen.
•   Die Aktualisierung der Inhalte und Verwaltung der Module muss in einfacher Form für
 die zuständigen Mitarbeiter möglich sein.


3.  Randbedingungen / Voraussetzungen

•   Eine Domain ist bereits vorhanden oder wird vom Auftraggeber selbst registriert.
•   Bereitstellung  von  genügend  Speicherplatz  (inklusive  Zugangsmöglichkeiten  für
Datentransfer) mit der Möglichkeit zur Ausführung von PHP-Scripts (Version 4.3 oder höher inkl. GDlib 2.0 oder höher) und MySQL Datenbanken (Version 4 oder höher) zu Beginn der Implementierungsphase.
•   Bereitstellung der notwendigen Inhalte (Texte, Bilder) in digitaler Form zu Beginn der
 Implementierungsphase.
•   Erreichbarkeit  einer  Ansprechperson,  die  für  offene  Fragen  und  Entscheidungen
 während des gesamten Projektverlaufs zur Verfügung steht.
4.  Lösungskonzept

Zielgruppen
 


Administrator
SubPortal - Administrator Webuser

 


wartet die Inhalte und die Funktionsmodule des Portals
wartet die Inhalte und die Funktionsmodule des SubPo rtals Besucher der Website

 


5. Sitestruktur
5.1. Generell
Das Immobilienportal besteht aus einer Website, die als Portalseite gesehen werden kann  (in  weiterer  Folge  Portalseite  genannt),  und  einer  beliebigen  Anzahl  von weiteren Websites (in weiterer Folge SubPortale genannt), die mittels CMS erstellt werden. Nach Anmeldung (siehe Punkt Registrierung) erhält der neue Besitzer der Website  Zugangsdaten  zu  einem  geschützten  Bereich,  in  dem  er  seine  eigene Website per Mausklick und einigen Texteingaben erstellen kann.
5.2. Formulare / Berechnungen
Da     bei     Angebotslegung     die     in     den     SubPortalen  verfügbaren
Formulare/Berechnungen  nicht  bekannt  sind,  wird  vereinbart,  dass  sämtliche Formulare inklusive Berechnungen vom Auftraggeber vor Implementierungsbeginn bekannt gegeben werden müssen.
5.3. Mehrsprachigkeit
Portalseite sowie SubPortale sind in mehreren Sprachen verfügbar. Jede Sprache
wird mittels Länderflagge symbolisiert. Die Länderflaggen befinden sich im rechten
oberen  Bereich  jeder  Website. (Eingabe  und  Ändern  der  Sprachen  siehe
Backoffice).
5.4. Registrierung
Der Punkt Registrierung  ist nur auf  der Portalseite verfügbar. Dieses Unterseite bietet   neuen   Kunden,   die   eine   SubPortal   Seite   betreiben   möchten   eine Registrierung, bei der die Daten Anrede, Firma, Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, Telefon, Fax, E-Mail, Sonstige Wünsche und Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden eingegeben werden müssen. Das Ausgefüllte Formular wird im Backoffice der Portalseite gespeichert (siehe Backoffice Registrierung).
5.5. Menü
Das  Menü  der  Portalseite  und  der  SubPortale  wird  automatisch,  aufgrund  der Eingaben bzw. der aktivierten Module im Backoffice, erstellt. Das Aussehen des Menüs kann außerdem auch im Backoffice konfiguriert werden.
5.6. Präsentations-Modul (SubPortal)


Im rechten Bereich des SubPortals befindet sich das Präsentationsmodul  (siehe Backoffice). Jedes der angezeigten Objekte ist verlinkt und führt den Besucher per Klick auf die Detailansicht.

 


5.7. Ansicht der Objekte
Die Ansicht der Objekte teilt sich in eine Kurzansicht, bei der nur wichtige Eckdaten
inklusive Thumbnail1 angezeigt werden, und eine Detailansicht. Nach Klick auf ein
Element der Kurzansicht gelangt der Webuser zur Detailansicht. Die Detailansicht
enthält sämtliche beim Objekt verfügbaren Daten und eine Thumbnail-Auflistung der
vom Objekt verfügbaren Fotos. Durch Klick auf eines der Fotos wird dieses in einem
PopUp-Fenster geöffnet. In diesem PopUp-Fenster hat der Benutzer die Möglichkeit
sämtliche  Fotos  per  Klick  durchzusehen  oder  eine  automatische  Bildershow  zu
starten.
Des Weiteren gibt es nachfolgende Zusatzoptionen
 Exposé drucken
Diese Option öffnet das vorliegende Exposé inklusive Fotos als Druckversion in einem neuen Fenster.
Fragen zum Objekt / Besichtigen
Diese Option leitet den Besucher zu einem Formular, das nach Eingabe der Fragen an den Besitzer der SubPortalseite gesendet wird.
Objekt weiter empfehlen
Diese  Option  leitet  den  Besucher  auf  eine  neue  Seite,  in  der  die E-Mailadresse des Empfängers, die E-Mailadresse des Senders und eine eventuelle  Nachricht  eingegeben  werden  können.  Nach  Klick  werden  die eingegebenen  Daten  an  den  Empfänger   per   E-Mail  gesendet.  Die automatisch erstellte E-Mail enthält natürlich einen Link, der den Empfänger auf das gesendete Objekt (Detailansicht) leitet.

Da   bei   Angebotslegung   die   genaue   Felderanzahl   bzw.   die   genauen Feldbezeichnungen (z.B. Wohnfläche, Preis,…) nicht bekannt sind, wird vereinbart, dass vor Implementierungsbeginn die genaue Anzahl und die genauen Feldnamen vom Auftraggeber benannt werden.

 

 

 

 

 

 

 


1 Kleine Version des Originalbildes

 

 


6.  Navigation
Die  Navigation  wird  so  ausgelegt,  dass  der  Webuser  schnell  zu  den  gewünschten
Themenbereichen   resp.   gewünschten   Informationen   geführt   wird.   Es   wird   aus
Übersichtlichkeitsgründen  die  erste  Hauptnavigationsebene  immer  eingeblendet (ist  im
Design ersichtlich). Das     Hauptmenü     entspricht den     Themenkategorien.

7.  Design

Bei Auftragserteilung werden zwei Designvorschläge erstellt, wobei ein Vorschlag jeweils
aus der Einstiegsseite sowie aus zwei Unterseiten besteht. Daraus wird ein Design für die
Umsetzung gewählt und vom Kunden freigegeben bzw. nach den Wünschen des Kunden
verändert.


8.  Backoffice

Über  einen  gesonderten  Zugang  mit  Login  gelangt  der  Administrator  sowie  eventuell
teilberechtigte  User (siehe  Lösungskonzept)  zum  Backoffice.  Das  Backoffice  dient  zur
Eingabe, Wartung und Verwaltung der Inhalte der dynamischen Module der Website. Die Bedienung   erfolgt   über   einen   Webbrowser   und   erfordert   keine   spezifischen Programmierkenntnisse seitens des Administrators. Des Weiteren werden alle dynamischen Module im Backoffice konfiguriert und bedient.
8.1. Generell
Um auch die Portalsseite auf einfache Weise zu gestalten, sind sämtliche Module, die für die SubPortale verfügbar sind, auch im Portal verfügbar.

8.2. Registrierung (Portal)
In  diesem  Backoffice-Modul  können  die  Registrierten  Betreiber  der  SubPortale verwaltet werden. Es können sämtliche Registrierungsdaten der SubPortal-Betreiber eingesehen und SubPortale gesperrt werden. Ein weiteres Feature ist der Login als SubPortal-Betreiber.  Durch  Klick  auf  den  Namen  des  Betreibers,  kann  sich  der Administrator  des  Portals  ohne  Eingabe  von  Benutzername  und  Passwort  als SubPortal-Betreiber einloggen und besitzt dort Administratorrechte.

8.3. Benutzerverwaltung (SubPortal)
Jedes SubPortal besitzt seine eigene Benutzerverwaltung. In dieser können neue Benutzer  erstellt  und  bestehende  verwaltet  werden.  Jeder  Benutzer  wird  mit Benutzername, Passwort, Vorname, Name und E-Mailadresse erstellt. Zusätzlich können pro Benutzer so genannte Rechte vergeben werden, die den Zutritt zu den einzelnen Modulen des Backoffice regeln.

 

 

 

 

 

8.4. Module (SubPortal)
Die  nachfolgend  beschriebenen  Module  dienen  dazu,  einzelne  Unterseiten  der Portalseite oder der SubPortale zu erstellen.

8.4.1. Menü
Das  Menü  Modul  ermöglicht  dem  SubPortal  Benutzer  die  Sortierung  der Menüeinträge.  Es  können  hier  eine  beliebige  Anzahl  von  Menüpunkten angelegt  werden  bzw.  bestehende  Menüpunkte  gelöscht  oder  deaktiviert werden.  Zusätzlich  können  hier  Hauptkategorien  erstellt  werden,  denen wiederum einzelne Menüpunkte zugeordnet werden können.

8.4.2.  Layout / CSS
Das so genannte Designmodul des SubPortals ermöglicht dem Besitzer die Auswahl  aus  verschiedenen  Seitenlayouts.  In  diesem  Angebot  werden  2 Designs bereitgestellt und im Projekt inkludiert. Eine Erweiterung ist zu jeder Zeit möglich, ist jedoch nicht Teil dieses Angebots.
Im  Bereich  CSS  kann  der  Betreiber  des  SubPortals  die  verschiedenen Farben, Schriftarten und Grafiken festlegen. So wird gewährleistet, dass sich jedes SubPortal von bereits bestehenden unterscheidet.

8.4.3.  Immobilienobjekte-Modul (SubPortal)
In  diesem  Modul  können  einzelne  Immobilienkategorien  definiert  werden, sowie Objekte und Daten eingegeben werden.
Immobilienkategorien werden mit Name der Kategorie und den für das Objekt notwendigen Feldern erstellt. (z.B.: Wohnfläche, Ausstattung, Kaufpreis). Die hier definierten Felder müssen dann beim anlegen eines Objektes ausgefüllt werden. Sobald das Objekt fertig angelegt und gespeichert ist, wird es auf der SubPortal Website angezeigt.
Natürlich  können  bestehende  Objekte  auch  später  noch  bearbeitet  oder gelöscht werden.


8.4.4.  Textseite-Modul (SubPortal)
Dieses Modul ermöglicht dem Betreiber eines SubPortals die Gestaltung und Formatierung von Textseiten. Hierzu zählen zum Beispiel das Impressum oder die AGB. Die Erstellung und Formatierung von Texten wird mit einem simplen Editor2 ermöglicht.

 

 

2  Ermöglicht die Formatierung bezüglich Schriftgröße, Schriftart  (4 Standardschriften), Schriftfarbe, Schriftstil, Ausrichtung

 

8.4.5.  Präsentations-Modul (SubPortal)
Das Präsentationsmodul dient zum Anzeigen der Objekte für den Besucher des SubPortals. Es können hier 2 verschiedene Modi gewählt werden, wobei immer das Objekt mit Preis und Namen angezeigt wird. Jedes der Objekte ist verlinkt und führt den Besucher per Klick auf die Detailansicht.
Modus 1
Alle verfügbaren Objekte werden in zufälliger Reihenfolge im rechten Bereich  des  SubPortals  angezeigt.  Um  möglichst  viele  Objekte darzustellen werden diese gescrollt3.
Modus 2
Modus 2 ist im Verhalten gleich wie Modus 1. Der Unterschied besteht darin, dass der Administrator die Objekte durch Wahl mittels Checkbox auswählt.  Es  werden  dann  nur  die  gewählten  Objekte  und  keine zufällige Auswahl angezeigt.


8.4.6.  externe Seite verlinken (SubPortal)
Um im Portal auch externe Seiten zu inkludieren, kann in diesem Bereich eine externe Seite verlinkt werden. Sobald diese gespeichert ist, kann Sie im Modul Menü zur Anzeige freigegeben bzw. angeordnet werden.

8.4.7.  Newsletter-Modul (SubPortal)
Im Newsletter Modul können zum Backoffice berechtigte Benutzer Newsletter versenden.  Nach  Erstellung  des  Newslettertextes  mittels  Editor,  bei  dem wieder die gängigen Formatierungsmöglichkeiten bestehen4, wird dieser nach durchsicht  der  Vorschau  an  die  Newsletter-Abonnenten,  versendet.  Die Abonnenten können mittels Importfunktion5 oder durch selbstständige Eingabe im SubPortal befüllt werden.
Zusätzlich steht pro Newsletter noch die Funktion zur Verfügung, die neuesten
5  Objekte  und/oder  eine  bestimmte  Auswahl  der  in  der  Datenbank
verfügbaren Objekte im Newsletter zu versenden. Betreffend die bestimmte
Auswahl  muss  der   Benutzer,   der   den  Newsletter   versendet,  mittels
Checkboxen angeben, welche Objekte beim Newsletter versendet werden.

 

 


3  Die  Scrollfunktion  wird  mittels  JavaScript  implementiert.  Sollte  ein  Besucher  des  SubPortals Javascript deaktiviert haben, werden die Objekte nicht gescrollt sondern neu geladen. Z.B.: 4 Objekte werden  5 Sekunden angezeigt, danach erfolgt ein neu laden des Frames und es werden  5 weitere Objekte angezeigt.
4  Ermöglicht die Formatierung bezüglich Schriftgröße, Schriftart  (4 Standardschriften), Schriftfarbe, Schriftstil, Ausrichtung
5 Import von *.csv (strichpunktgetrennte Daten)

 

 

 

 

8.4.8.  diverse Einstellungen (SubPortal)
In  diesem  Modul  können  diverse  Einstellungen  wie  das  aktivieren  oder deaktivieren der Suchfunktion, der Laufschrift im oberen Bereich oder des Präsentationsmoduls im SubPortal administriert werden.


9.  Termine
Die Fertigstellung des Auftrages erfolgt binnen  12 Wochen ab Designfreigabe durch den Auftraggeber,  wobei  wir  von  der  rechzeitigen  Bereitstellung  erforderlicher  Vorleistungen seitens des Auftraggebers ausgehen.

10. Aufwendungen
Für die vereinbarten Leistungen können wir Ihnen folgendes Angebot unterbreiten:

01 Implementierung PHP-Scrips 
Implementierung mySQL Datenbank Implementierung Javascripts
Backoffice V3.0
Security Modul
Administratorverwaltung
Performanceoptimierung


02 Transfer zum Server 


Gesamt: 
zzgl. 20% MWSt. 
Summe: 


11. Mehraufwendungen

Anforderungen  des  Auftraggebers,  die  über  die  in  diesem  Angebot  definierte  Leistung
hinausgehen, werden gemeinsam mit dem Auftraggeber zeitgerecht spezifiziert, schriftlich
festgehalten  und  vom  Auftraggeber  freigegeben.  Die  entsprechenden  Mehrleistungen
werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, ggf. wird ein entsprechendes Angebot gestellt.

 


12. Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und
Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten
2004
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle  Aufträge  und  Vereinbarungen  sind  nur  dann  rechtsverbindlich,  wenn  sie  vom  Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem  Umfang.  Einkaufsbedingungen  des  Auftraggebers  werden  für  das  gegenständliche Rechtsgeschäft  und  die  gesamte  Geschäftsbeziehung  hiermit  ausgeschlossen.  Angebote  sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistung und Prüfung
2.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:
- Ausarbeitung von Organisationskonzepten
- Global- und Detailanalysen
- Erstellung von Individualprogrammen
- Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
- Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte - Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
- Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung) - Telefonische Beratung
- Programmwartung
- Erstellung von Programmträgern
- Sonstige Dienstleistungen
2.2.  Die  Ausarbeitung  individueller  Organisationskonzepte  und  Programme  erfolgt  nach  Art  und
Umfang  der  vom  Auftraggeber  vollständig  zur  Verfügung  gestellten  bindenden  Informationen,
Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in
ausreichendem  Ausmaß, die  der  Auftraggeber  zeitgerecht,  in  der Normalarbeitszeit und  auf  seine
Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten
Anlage  im  Echtbetrieb  gearbeitet,  liegt  die  Verantwortung  für  die  Sicherung  der  Echtdaten  beim
Auftraggeber.
2.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die  der  Auftragnehmer  gegen  Kostenberechnung  aufgrund  der  ihm  zur  Verfügung  gestellten Unterlagen  und  Informationen  ausarbeitet  bzw.  der  Auftraggeber  zur  Verfügung  stellt.  Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem  Zustimmungsvermerk  zu  versehen.  Später  auftretende  Änderungswünsche  können  zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene
Programmpaket  einer   Programmabnahme  spätestens   vier  Wochen  ab   Lieferung  durch  den
Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und
Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter
Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von
vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum
des  genannten  Zeitraumes  als  abgenommen.  Bei  Einsatz  der  Software  im  Echtbetrieb  durch  den
Auftraggeber  gilt  die  Software  jedenfalls  als  abgenommen.  Etwa  auftretende  Mängel,  das  sind
Abweichungen  von  der  schriftlich  vereinbarten  Leistungsbeschreibung,  sind  vom  Auftraggeber
ausreichend   dokumentiert   dem   Auftragnehmer   zu   melden,   der   um   raschest   mögliche
Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass
der  Echtbetrieb  nicht  begonnen  oder  fortgesetzt  werden  kann,  so  ist  nach  Mängelbehebung  eine
 

 


neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.5.  Bei  Bestellung  von  Bibliotheks-(Standard-)Programmen  bestätigt  der  Auftraggeber  mit  der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
2.6.  Sollte  sich  im  Zuge  der  Arbeiten  herausstellen,  dass  die  Ausführung  des  Auftrages  gemäß Leistungsbeschreibung  tatsächlich  oder  juristisch  unmöglich  ist,  ist  der  Auftragnehmer  verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend  bzw.  schafft  die  Voraussetzung,  dass  eine  Ausführung  möglich  wird,  kann  der Auftragnehmer  die  Ausführung  ablehnen.  Ist  die  Unmöglichkeit  der  Ausführung  die  Folge  eines Versäumnisses  des  Auftraggebers  oder einer nachträglichen  Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
2.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
3. Preise, Steuern und Gebühren
3.1.  Alle  Preise  verstehen  sich  in  Euro  ohne  Umsatzsteuer.  Sie  gelten  nur  für  den  vorliegenden
Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die
Kosten  von  Programmträgern  (z.B.  CD’s,  Magnetbänder,  Magnetplatten,  Floppy  Disks,  Streamer
Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung
gestellt.
3.2. Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.
Bei   allen   anderen   Dienstleistungen (Organisationsberatung,   Programmierung,   Einschulung,
Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung  gültigen  Sätzen  verrechnet.  Abweichungen  von  einem  dem  Vertragspreis zugrunde  liegenden  Zeitaufwand,  der  nicht  vom  Auftragnehmer  zu  vertreten  ist,  wird  nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4. Liefertermin
4.1. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
4.2. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu  den  vom  Auftragnehmer  angegebenen  Terminen  alle  notwendigen  Arbeiten  und  Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte
Leistungsbeschreibung  lt.  Punkt  2.3.  zur  Verfügung  stellt  und  seiner  Mitwirkungsverpflichtung  im
erforderlichen   Ausmaß   nachkommt.   Lieferverzögerungen   und   Kostenerhöhungen,   die   durch
unrichtige,  unvollständige  oder  nachträglich  geänderte  Angaben  und  Informationen  bzw.  zur
Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können
nicht   zum   Verzug   des   Auftragnehmers   führen.   Daraus   resultierende   Mehrkosten   trägt   der
Auftraggeber.
4.3.  Bei  Aufträgen,  die  mehrere  Einheiten  bzw.  Programme  umfassen,  ist  der  Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

 

 

 

 

 


5. Zahlung
5.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.
5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
6. Rücktrittsrecht
7.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem    Handeln    des    Auftragnehmers    ist    der    Auftraggeber    berechtigt,    mittels eingeschriebenen  Briefes  vom  betreffenden  Auftrag  zurückzutreten,  wenn  auch  innerhalb  der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
6.2.  Höhere  Gewalt,  Arbeitskonflikte,  Naturkatastrophen  und  Transportsperren  sowie  sonstige
Umstände,  die  außerhalb  der  Einflussmöglichkeit  des  Auftragnehmers  liegen,  entbinden  den
Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten
Lieferzeit.

 


7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem  Storno einverstanden, so hat er das  Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

 

8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4  Wochen  nach  Lieferung  der  vereinbarten  Leistung  bzw.  bei  Individualsoftware  nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis  zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
8.3.  Kosten  für  Hilfestellung,  Fehldiagnose  sowie  Fehler-  und  Störungsbeseitigung,  die  vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
8.4. Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf
unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter,
Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind,
anormale   Betriebsbedingungen (insbesondere   Abweichungen   von   den   Installations-   und
Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
8.5.  Für  Programme,  die  durch  eigene  Programmierer  des  Auftraggebers  bzw.  Dritte  nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
8.6.  Soweit  Gegenstand  des  Auftrages  die  Änderung  oder  Ergänzung  bereits  bestehender Programme   ist,   bezieht   sich   die   Gewährleistung   auf   die   Änderung   oder   Ergänzung.   Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden,  im  Rahmen  der  gesetzlichen  Vorschriften.  Die  Haftung  für  leichte  Fahrlässigkeit  ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und
Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet
haben,  des  anderen  Vertragspartners  während  der  Dauer  des  Vertrages  und  12  Monate  nach
Beendigung  des  Vertrages  unterlassen.  Der  dagegen  verstoßende  Vertragspartner  ist  verpflichtet,
pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
11. Datenschutz, Geheimhaltung
Der   Auftragnehmer   verpflichtet   seine   Mitarbeiter,   die   Bestimmungen   gemäß §15   des
Datenschutzgesetzes einzuhalten.
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch   der   übrige   Inhalt   dieses   Vertrages   nicht   berührt.   Die   Vertragspartner   werden partnerschaftlich   zusammenwirken,   um   eine   Regelung   zu   finden,   die   den   unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

 

 

13. Schlussbestimmungen
Soweit  nicht  anders  vereinbart,  gelten  die  zwischen  Vollkaufleuten  zur  Anwendung  kommenden gesetzlichen  Bestimmungen  ausschließlich  nach  österreichischem  Recht,  auch  dann,  wenn  der Auftrag  im  Ausland  durchgeführt  wird.  Für  eventuelle  Streitigkeiten  gilt  ausschließlich  die  örtliche Zuständigkeit  des  sachlich  zuständigen  Gerichtes  für  den  Geschäftssitz  des  Auftragnehmers  als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

 

 

14. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Präambel
1.  Der  Auftragnehmer  nimmt  Aufträge  entgegen,  verkauft,  vermietet  und  liefert  ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen,  die  der  Auftragnehmer  oder  ein  von  ihm  namhaft  gemachtes  Subunternehmen  im Rahmen dieses Vertrages durchführt.
2. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
3.   Geschäfts-   bzw.   Lieferbedingungen   des   Auftraggebers   werden   für   das   gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
5.  Diese  Verkaufs-  und  Lieferbedingungen  gelten  als  Rahmenvereinbarung  auch  für  alle  weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen.


2. Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
2. Teillieferungen sind möglich.
3. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim
Transportunternehmen   und   Auftragnehmer   schriftlich,   spätestens   jedoch   binnen 8   Tagen,
vorzubringen.
4. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers.
5. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers,  insbesondere  angemessene  Lieferfristüberschreitungen,  gelten  vom  Auftraggeber als vorweg genehmigt, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt.
6.  Angekündigte  Liefertermine  gelten,  wenn  kein  Fixgeschäft  vereinbart  worden  ist,  als  bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.
7. Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung oder nach Wahl  des  Auftragnehmers  auch  endgültig  von  der  Verpflichtung  zur  Lieferung,  ohne  dass  dem Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes durch den Auftragnehmer entstehen.

 


8.  Wird  der  angegebene  Liefertermin  um  mehr  als  30  Tage  überschritten,  ist  der  Auftraggeber
berechtigt,  nach  Setzung  einer  weiteren  mindestens 90-tägigen  Nachfrist  mittels  Schreiben  vom
Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere
Gewalt,  Arbeitskonflikte  oder  sonstige,  durch  den  Auftragnehmer  unabwendbare  Hindernisse,  wie
beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden
Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlung verpflichtet.
9.  Dem  Auftragnehmer  steht  es  frei,  die  Art  der  Versendung  der  Ware  und  das  Transportmittel auszuwählen.
10. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

3. Preise
3.1 Die genannten Preise enthalten keine Umsatzsteuer.
3.2 Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro.
3.3  Für  die  Berechnung  der  Preise  sind  jeweils  die  am  Tage  der  Lieferung  gültigen  Preise maßgebend.
3.4  Sollten  sich  die  Lohnkosten  aufgrund  kollektivvertraglicher  Regelungen  in  der  Branche  oder
innerbetrieblicher  Abschlüsse  oder  sollten  sich  andere,  für  die  Kalkulation  relevante  Kostenstellen
oder  zur  Leistungserstellung  notwendige  Kosten,  wie  jene  für  Materialien,  Energie,  Transporte,
Fremdarbeiten,  Finanzierung,  etc.  verändern,  so  ist  der  Auftragnehmer  berechtigt,  die  Preise
entsprechend  zu  erhöhen  oder  zu  ermäßigen,  sofern  es  sich  nicht  um  ein  Verbrauchergeschäft
handelt.

4. Zahlung
4.1 Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.
4.2   Zahlungen   sind   nach   Rechnungslegung   ohne   jeden   Abzug  innerhalb 14 Tagen  und   spesenfrei   fällig.   . 
4.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie-
oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten.
4.4  Bei  dem  Auftragnehmer  einlangende  Zahlungen  tilgen  zuerst  Zinseszinsen,  die  Zinsen  und Nebenspesen,   die   vorprozessualen   Kosten,   wie   Kosten   eines   beigezogenen   Anwaltes   und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
4.5  Bei  Zahlungsverzug  werden  vom  Auftragnehmer  Verzugszinsen  im  banküblichen  Ausmaß verrechnet.  Bei  Nichteinhaltung  zweier  Raten  bei  Teilzahlungen  ist  der  Auftragnehmer  berechtigt,


Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.
5. Eigentumsrecht
5.1 Die gelieferten Maschinen und Zubehörteile bleiben bis zur restlichen Bezahlung  (einschließlich
Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat für diese
Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung  (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
5.2 Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist   der   Auftragnehmer   jederzeit   berechtigt,   sein   Eigentum   auf   Kosten   des   Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber verpflichtet.

 


6. Forderungsabtretungen
6.1  Bei  Lieferung  unter  Eigentumsvorbehalt  tritt  der  Auftraggeber  dem  Auftragnehmer  schon  jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren  entstehen,  bis  zur  endgültigen  Bezahlung  unserer  Forderungen  zahlungshalber  ab.  Der Auftraggeber hat uns auf Verlangen seine Auftragnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
6.2 Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmer gegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen des Auftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsgesetz bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.
6.3  Forderungen  gegen  den  Auftragnehmer  dürfen  ohne  dessen  ausdrückliche  Zustimmung  nicht durch den Auftraggeber abtreten werden.

7. Kostenvoranschlag
7.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
7.2 Alle Anbote sind freibleibend. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages, sofern solche auflaufen, werden dem Auftraggeber verrechnet.

8. Mahn- und Inkassospesen
8.1  Für  den  Fall  des  Zahlungsverzuges  ist  der  Auftraggeber  verpflichtet,  dem  Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkasssobüros, zu refundieren.
8.2 Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber pro erfolgter Mahnung, einen  Betrag von EURO  10,-- zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen.
8.3 Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
9. Gewährleistung, Garantie und Haftung
9.1 Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich  ist  oder  für  den  Auftragnehmer,  verglichen  mit  der  anderen  Abhilfe,  mit  einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer   verbundenen   Unannehmlichkeiten.    Der    Auftragnehmer   verpflichtet   sich    die Verbesserung   oder   den   Austausch   nach   Übergabe   der   Ware   durch   den   Auftraggeber   in angemessener Frist durchzuführen.
9.2 Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem  unverhältnismäßig  hohen  Aufwand  verbunden,  so  hat  der  Auftraggeber  das  Recht  auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftraggeber mit erheblichen Unannehmlichkeiten  verbunden  wären  und  wenn  sie  ihm  aus  triftigen,  in  der  Person  des Auftragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind.

9.3 ES wird vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des §933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte nach dem KSchG.

 

9.4 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör (wie z.B. Datenträger, Typenräder,  etc.)  sowie  Reparaturen  infolge  nicht  autorisierter  Eingriffe  Dritter.  Werden  die Vertragsgegenstände in Verbindung    mit Geräten und/oder Programmen Dritter eingesetzt, besteht eine Gewährleistung für Funktions- und Leistungsmängel der Vertragsgegenstände nur dann, wenn solche Mängel auch ohne eine derartige Verbindung auftreten.

9.5 Über den Gewährleistungsrahmen hinaus können zusätzliche Garantieleistungen bestellt werden. Auch für diese Leistungen gelten die gegenständlichen Bedingungen. Für den Fall einer derartigen Garantie  erklärt  der  Auftragnehmer,  dass  durch  diese  Garantie  das  Gewährleistungsrecht  des Auftraggebers nicht eingeschränkt wird.


10. Vertragsrücktritt
 
10.1  Bei  Annahmeverzug  oder  anderen  wichtigen  Gründen,  wie  insbesondere  Konkurs  des Auftraggebers oder Konkursabweisung mangels Vermögens, so wie bei Zahlungsverzug des Kunden, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.
10.2 Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftragnehmer bei Verschulden des Auftraggebers die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von  15  % des  Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
10.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
10.4 Tritt der Auftraggeber, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine
Aufhebung, so hat der Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der
Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, nach Wahl
des    Auftragnehmers    einen    pauschalierten    Schadenersatz    in    Höhe    von 15 %    des
Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

11. Aufrechnung

11.1 Eine Aufrechnung von behaupteten Gegenforderungen des Auftraggebers gegen Ansprüche des Auftragnehmers  ist  ausgeschlossen,  es  sei  denn,  diese  Gegenforderung  ist  gerichtlich  festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.
12. Höhere Gewalt

12.1 Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden   diesen   von   der   Einhaltung   der   vereinbarten   Verpflichtungen.   Betriebs-   und Verkehrsstörungen im Bereich des Auftraggebers gelten auch als höhere Gewalt und befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Ansprüche auf Preisminderung entstehen.


13. Produkthaftung
13.1 Regreßforderungen im Sinne des  §  12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn,  der  Regreßberechtigte  weist  nach,  dass  der  Fehler  in  der  Sphäre  des  Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen.
14.2 Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart.
14.3  Es  gilt  österreichisches  materielles  Recht.  Die  Anwendbarkeit  des  UN-Kaufrechtes  wird ausgeschlossen.
14.4 Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

15. Datenschutz und Adressenänderung
15.1   Der   Auftraggeber   erteilt   seine   Zustimmung,   dass   die   im   Kaufvertrag   mitenthaltenen personenbezogenen  Daten  in  Erfüllung  des  Vertrages  vom  Auftragnehmer  automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können.
15.2  Der  Auftraggeber  ist  verpflichtet,  dem  Auftragnehmer  Änderungen  seiner  Wohn-  bzw. Geschäftsadresse  bekannt  zu  geben,  solange  das  vertragsgegenständliche  Rechtsgeschäft  nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
16. Schlußbestimmungen
16.1  Für  den  Verkauf  an  Verbraucher  im  Sinne  des  Konsumentenschutzgesetzes  gelten  die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
16.2 Änderungen der Adresse des Auftraggebers hat dieser unverzüglich dem Auftragnehmer bekannt zu geben.
16.3  Sind  oder  werden  einzelne  Bestimmungen  dieser  Geschäftsbedingungen  ungültig  oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt


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