Für mein Wochenendhaus hat die Vorbesitzerin im Jahr 2005 eine nachträgliche Baugenehmigung erwirkt, die einen Teilabriss und die Entsiegelung von Grundstücksflächen vorsieht. Das Hanggrundstück ist mit zwei Bungalows (ca. 120m² und ca 40m²) bebaut, die jeweils auf einer Betonplatte errichtet sind. Die Außenwände sind mit Porenbeton 24cm gemauert, die Dächer bestehen aus einer Schalung aus Holz und DDR-Faserplatte mit einer Deckung aus Dachpappe (großer Bungalow) und Blechpanelen (kleiner Bungalow) Das Grundstück liegt am Hang und weist von der Straße bis zum oberen Bungalow einen Niveauunterschied von mindetens 5-6m auf. Ein Befahren mit schwerem Gerät ist nicht möglich. Es ist davon auszugehen, dass der Abtransport der abgerissenen Bauteile bis zur Straße in Handarbeit zu erfolgen hat. Auf dem Grundstück dürfen lt. Baugenehmigung keine Baumaterialien ungesichert gelagert werden. Die Entsorgung ist den Behörden auf Verlangen nachzuweisen. Die derzeitige Baugenehmigung schreibt vor, dass sämtliche Terrassen abzureißen und zu entsorgen sind, ein Holzschuppen (ca. 3X6m, auf Betonfundament) zu entfernen ist und dass am großen oben am Hang stehenden Bungalow die Außenwände eines Anbaus von ca. 4 X 8m abzureißen sind. Der kleine Keller (ca. 3X3m ) soll verfüllt werden, ein Dachüberstand darf bestehen bleiben, das Dach muss dafür aufgeständert werden. Im laufenden Jahr muss ich mit der Baubehörde zu einer neuen Baugenehmigung kommen, die mir eine preisgünstigere Variante der Entsiegelung und des Rückbaus ermöglicht, ggf. auch durch den Komplett-Abriss des kleineren Bungalows. Für die verschiendenen Varianten benötige ich jetzt Kostenvoranschläge. Da für die Einreichung eines neuen Bauantrages eine Neuberechnung der Statik und eine neue Architektenzeichnung nötig ist, rechne ich mit einem Beginn der Maßnahmen ca. im Frühjahr 2010. Unabhängig davon kann nach Erteilung einer neuen / veränderten Baugenehmigung mit der vorgeschriebenen Isolierung der Außenwände und des Daches begonnen werden. Zur Beurteilung der Situation ist höchst wahrscheinlich ein Vor-Ort-Termin notwendig.
ergänzt am 12.02.2009 um 09:31:45 Uhr:
Wahrscheinlich kann die vorgeschriebene Entsiegelung von Flächen auch mit weniger Aufwand erreicht werden. Zwei Varianten sind auf der hochgeladenen PDF-Datei zu erkennen und für diese brauche ich ebenfalls Kostenvoranschläge. Erläuterung: Variante 1: Abriss wie in Baugenehmigung - Teilabriss großer Bungalow, Abriss aller Terrassen einschl. Stützmauern, Abriss Schuppen, Auffüllung Keller+Aufständerung Dach (!), Errichten von neuem Streifenfundament, Verschließen der dann offenen Seite des Hauses mit einer Mauer aus Porenbeton- oder Kalksandsteinen Variante2: Teilabreiss des großen Bungalows zum Hang hin, Abriss aller Terrassen einschl. Stützmauern, Abriss Schuppen, Teilabriss Dach, Errichtung von neuem Streifenfundament, Verschließen der offenen Seite des Hauses Variante3: Komplettabriss des kleinen Bungalows, Abriss aller Terrassen einschl. Stützmauern. |